Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke erläuterte, dass es für die Wettkampfbahn Typ B erforderlich ist, Flächen in Anspruch zu nehmen, die derzeit nicht als Laufbahn genutzt werden. Des Weiteren erfordert dies die Entnahme der geschützten Allee. Aus diesem Grund war die Verwaltung verpflichtet, das Baumgutachten und die artenschutzrechtliche Betrachtung für die Allee vorzunehmen.
Herr Strake, Baumgutachter aus Dresden erläuterte das Baumschutzgutachten und die artenschutzrechtliche Betrachtung anhand einer Power-Point-Präsentation.
Herr Herzberg bedankte sich für den Vortrag und bat um Meinungsäußerung.
Herr Dr. Jaehn sagte, dass die Allee nicht mehr vollständig ist und es sich von der nördlichen Seite nur noch um eine Baumreihe handelt, die bereits Lücken aufweist. Zudem befindet sich hinter der Allee ein Schutthügel. An diesem Standort soll eine Sportanlage entstehen. Die Restnutzungsdauer der Bäume liegt bei 20 Jahren, d. h. es könnten Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
Frau Korittke erläuterte, dass es für die Wettkampfbahn Typ B erforderlich ist, Flächen in Anspruch zu nehmen, die derzeit nicht als Laufbahn genutzt werden. Des Weiteren erfordert dies die Entnahme der geschützten Allee. Aus diesem Grund war die Verwaltung verpflichtet, das Baumgutachten und die artenschutzrechtliche Betrachtung für die Allee vorzunehmen.
Herr Strake, Baumgutachter aus Dresden erläuterte das Baumschutzgutachten und die artenschutzrechtliche Betrachtung anhand einer Power-Point-Präsentation.
Herr Herzberg bedankte sich für den Vortrag und bat um Meinungsäußerung.
Herr Dr. Jaehn sagte, dass die Allee nicht mehr vollständig ist und es sich von der nördlichen Seite nur noch um eine Baumreihe handelt, die bereits Lücken aufweist. Zudem befindet sich hinter der Allee ein Schutthügel. An diesem Standort soll eine Sportanlage entstehen. Die Restnutzungsdauer der Bäume liegt bei 20 Jahren, d. h. es könnten Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
Er stellte einen Vergleich zum Tesla-Werk her, wo angeblich mehrere Dutzend Bäume gefällt werden konnten und kann nicht nachvollziehen, warum dies nicht auch an diesem Standort möglich ist. In diesem Zusammenhang fragte er nach Ersatzpflanzungen und wie nun weiter verfahren werden soll.
Herr Strake antwortete dazu, dass sein Auftrag darin bestand, den Zustand der Bäume zu bestimmen. Die Bäume sind lt. seinem Gutachten zukunftsfähig. Es handelt sich um eine geschützte Allee und es gibt aus baumpsychologischer Sicht keinen Grund, diese Bäume zu fällen.
Herr Dr. Jaehn fragte nochmals nach, ob Herrn Starke aufgefallen ist, dass es sich um eine lückenhafte Allee handelt. Dies bejahte Herr Starke und wies darauf hin, dass dies auch dokumentiert wurde.
Herr Dr. Jaehn ist der Meinung, dass es Personen gibt, die den Umweltschutz vorschieben, um den Bau des Stadions zu verhindern. Aus diesem Grund muss das Gutachten differenziert gesehen werden.
Herr Herzberg fragte, ob er zu bestimmten Ersatzpflanzungen etwas sagen kann. Herr Starke hat sich damit nicht beschäftigt. In jedem Fall kann der Alleecharakter nicht wieder hergestellt werden.
Herr Palm kam um 18:50 Uhr.
Herr Heiber dankte für das Gutachten und stellte fest, dass die Allee erhaltenswert ist. Er fragte an, ob das Gutachten in komprimierter Form als PDF-Datei den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden kann.
Herr Bayer fragte, ob der Biotopcharakter durch die Baumlücken tangiert wird oder ob nur der hintere Bereich der Allee beschrieben wurde.
Herr Starke antwortete, dass es sich nur um den hinteren Bereich handelt. Hinter dem Berg schließt nordöstlich das Biotop an die Allee an. Es handelt sich um sehr viel Totholz und somit um ein ökologisch wertvolles Biotopgebiet. Frau Korittke stellte fest, dass die Stadtverordneten nun mit dem Gutachten umgehen müssen und wies darauf hin, dass das Gutachten gefertigt wurde, weil es Voraussetzung ist, den Antrag nach § 67 BNatSchG zu stellen. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund des Inhaltes des Gutachtens, dass auf den Antrag verzichtet wird, da keine überzeugende Begründung gegeben werden kann.. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Begründung abzugeben ist, in der auf ein überwiegendes öffentliches Interesse verwiesen wird. Die Verwaltung sieht aufgrund des Ergebnisses des Baumgutachtens wenig Aussicht auf Erfolg. Sie fragte wie weiter verfahren werden soll.
Herr Starke führte aus, dass das überwiegende Interesse der Gemeinschaft darin besteht, dieses Sportareal zu errichten, welches vielen Menschen zugänglich gemacht werden soll. In Bezug auf die Belange von Natur und Landschaft gibt es keine vergleichbaren Situationen zu anderen Städten. Es sind auch keine Tiere geschützter Art an diesem Standort aufzufinden. Hier gilt nur das überwiegend öffentliche Interesse.
Herr Dr. Jaehn findet es unmöglich, wie Frau Korittke versucht, ein Gutachten zu instrumentalisieren, um das Projekt zu verhindern. Seiner Meinung nach gibt es bei anderen Großprojekten, z. B. BTM, diese Probleme nicht. Hier wird von Frau Korittke versucht, aus baumpsychologischer Sicht das Vorhaben zu verhindern.
Es ist auch kein schützenswertes Habitat. Er ist der Meinung, dass es sich um eine Fehlinvestition des Gutachtens handelt, wenn der Antrag nach § 67 BNatSchG nicht gestellt wird. Herr Dr. Jaehn fragte in diesem Zusammenhang an, ob auch ein Versetzen der Bäume möglich ist.
Herr Starke antwortete, dass es theoretisch möglich wäre, aber mit sehr hohen Risiken verbunden ist. Bäume dieser Größe könnte man nur an Ort und Stelle umsetzen. Er sieht keine Chance die 28 Bäume auf eine andere Fläche zu pflanzen.
Nach Meinung von Herrn Dr. Jaehn wären nur 5 – 6 Bäume betroffen, die umzusetzen wären.
Frau Korittke wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltung keine Entscheidung trifft, sondern lediglich eine Empfehlung in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich abgibt. Die Entscheidung liegt bei den Stadtverordneten. Das überwiegend öffentliche Interesse muss in jedem Fall begründet werden. Wenn die Stadtverordneten der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Antrag nach § 67 BNatschG zu stellen, wird dieser Auftrag ausgeführt.
Herr Gäbler führte aus, dass das überwiegend öffentliche Interesse davon abhängt, wer das Stadion nutzen wird. Eine Bahn, die von Herrn Dr. Jaehn gewünscht wird, ist nur für wenige Personen nutzbar. Für die Mehrzahl der Nutzer würde die Bahn in das jetzige Oval passen. Auch aus seiner Sicht ist das überwiegend öffentliche Interesse nicht gegeben, da die Anlage in der Form, wie sie nach den Wünschen von Herrn Dr. Jaehn gebaut werden soll, nicht gebraucht wird.
Herr Herzberg erwähnte, dass es gültige Beschlüsse gibt und auf Grundlage dieser Beschlüsse wurde das Baumgutachten erstellt. Mit diesem Baumgutachten soll der Antrag an die unteren Naturschutzbehörde gestellt und um eine Stellungnahme gebeten werden.
Frau Korittke korrigierte, dass die untere Naturschutzbehörde sich bereits geäußert hat und dies am 17.03.2022 mitgeteilt wurde. Es wird eine Begründung gefordert in Form des Gutachtens und in Form der Darstellung des überwiegenden öffentlichen Interesses. Die untere Naturschutzbehörde hat angekündigt, dass sie die Naturschutzverbände in Bezug auf die Stellungnahme beteiligen werden. Es ist erforderlich, diesen Antrag zu stellen, um eine belastbare Aussage zu erhalten.
Herr Bayer stellte fest, dass eine positive Entscheidung, die Allee zu fällen, nicht erreicht wird. Aus diesem Grund brauchen wir den Antrag nicht stellen. Es ist zeitraubend mit Blick auf den Förderzeitraum. Er ist der Meinung, dass den Bürgern der Stadt endlich etwas geliefert wird. Wir sollten uns daher auf das Machbare konzentrieren.
Herr Dr. Jaehn sagte, dass es Beschlüsse gibt und ein Antrag gestellt werden soll.
Herr Handreck kam um 19:10 Uhr.
Herr Herzberg bat um ein Votum der Ausschussmitglieder, ob die Entscheidung im Ausschuss getroffen werden kann oder diese der Stadtverordnetenversammlung obliegen soll, einen Antrag an die untere Naturschutzbehörde zu stellen oder nicht.
Herr Gäbler weist auf den Zeitablauf hin. Wenn jetzt keine Entscheidung getroffen wird, besteht die Gefahr, dass die 3,0 Mio EUR verloren gehen.
Herr Herzberg sagte, dass es eine gültige Beschlusslage gibt, an die wir uns halten müssen.
Frau Korittke erinnerte daran, dass sie bereits in der Stadtverordnetenversammlung, in der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, darauf hingewiesen hat, dass ein B-Plan Satzungsrecht ist und wir im Rahmen der Trägerbeteiligung zwingend verpflichtet sind, die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Wenn von dieser Behörde keine Genehmigung erteilt wird, kann der B-Plan nicht in Kraft gesetzt werden. Sie machte sehr deutlich darauf aufmerksam, dass die Ampel zur Umsetzung des Vorhabens bereits von „grün“ auf „gelb“ gesprungen ist.
Herr Herzberg ist der Meinung, dass der Ausschuss für Planung nicht kompetent ist, diese Entscheidung zu treffen. Er schlägt vor, dass es in die Stadtverordnetenversammlung gegeben und dort ein Votum ausgesprochen wird. In jedem Fall ist er der Meinung, dass der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden soll. Wenn das Ergebnis vorliegt, muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.
Herr Gäbler versteht die Argumentation nicht. Er sagte, dass jetzt entschieden werden muss, wie es weitergehen soll. Wenn wir weiter abwarten wird die Ampel „rot“ anzeigen. Er schlägt vor, dass es am 03.03.2023 in der Stadtverordnetenversammlung nochmals thematisiert wird.
Herr Bayer wies darauf hin, dass die Vorlage der CDU dann erneut in die Beratungsfolge eingebracht werden soll.
Herr Herzberg bedankte sich bei Herrn Starke für die Ausführungen.
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