Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erklärung der Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des "Freizeitareals Keune" auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB "Freizeitareal Keune" in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)  

 
 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:32
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0542/2023 Erklärung der Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des "Freizeitareals Keune" auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB "Freizeitareal Keune" in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Engwicht fragt, ob die Stadtverordnetenversammlung oder die Stadt in die Bauherrenfunktion treten.

Frau Taubenek erklärt, dass die Stadtverordnetenversammlung die Stadt als Bauherr erklärt.

Die Formulierung wird zur Klarstellung für die Stadtverordnetenversammlung nochmal überprüft.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) erklärt ihre Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des „Freizeitareals Keune“ auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, Verfahrenstyp Bebauungsplan der Innenentwicklung (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Freizeitareal Keune“ in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) vorbehaltlich

 

      der Bestätigung der nachfolgenden Vorlage SVV/0543/2023

      der Bereitschaft zur Übernahme von Planung- und Erschließungskosten (Projekt zur zukünftigen Planung bereits vorliegend)

      der Realisierung innerhalb der nächsten 5 Jahre unter der Prämisse der zum maßgeblichen Zeitpunkt bereitstehenden notwendigen Fördermittel 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 10/0/0