Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Engwicht fragt, ob die Stadtverordnetenversammlung oder die Stadt in die Bauherrenfunktion treten. Frau Taubenek erklärt, dass die Stadtverordnetenversammlung die Stadt als Bauherr erklärt. Die Formulierung wird zur Klarstellung für die Stadtverordnetenversammlung nochmal überprüft. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) erklärt ihre Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des „Freizeitareals Keune“ auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, Verfahrenstyp Bebauungsplan der Innenentwicklung (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Freizeitareal Keune“ in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) vorbehaltlich
der Bestätigung der nachfolgenden Vorlage SVV/0543/2023 der Bereitschaft zur Übernahme von Planung- und Erschließungskosten (Projekt zur zukünftigen Planung bereits vorliegend) der Realisierung innerhalb der nächsten 5 Jahre unter der Prämisse der zum maßgeblichen Zeitpunkt bereitstehenden notwendigen Fördermittel
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 10/0/0 |
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