Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), Ortslage Eulo  

 
 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:32
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0544/2023 Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), Ortslage Eulo
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Es gibt keine Anmerkungen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie (Anlage 1) die Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) in der Ortslage Eulo unter nachfolgenden Prämissen:

 

Entwicklung der Sportstätte vorrangig als Nachwuchszentrum für den Fußballsport mit qualitativ hochwertigem und witterungsunabhängigem Trainings- und Spielbetrieb des SV Lausitz Forst e.V. sowie Fortführung der Kooperation zwischen dem SV Lausitz Forst e.V. und dem freien Träger der Evangelischen Grundschule Forst zur Mitbenutzung der Sportanlage für sportliche Aktivitäten durch den Schulsport, Hort und in der Freizeit.

 

Schaffung nachhaltiger Nutzungsbedingungen durch folgende Einzelmaßnahmen:

 

a)      erforderliches Bauleitplanverfahren (Maßnahme 0 in der Anlage 1 und 2)

 

b)      erforderliche Voruntersuchungen Bestandsaufnahmen/Fachgutachten/Vermessungen (Maßnahme 1 in der Anlage 1 und 2)

 

c)      Errichtung eines Funktionsgebäudes mit Sporthalle sowie feste Grundausstattung Variante 1 (Vorzugsvariante): Teilrückbau und Erweiterung (Teilneubau) der Sporthalle und Rückbau / Neubau eines Sozialtraktes am bisherigen Standort (Maßnahme 2 in der Anlage 1 und 2)

 

d)      Sanierung und Umbau Kellergeschoss im Bestandgebäude für Kraftsportraum inklusive Ausstattung (Maßnahme 3 in der Anlage 1 und 2)

 

e)      Anschaffung mobiler Ausstattungen (Maßnahme 4 in der Anlage 1 und 2)

 

 

f)        Neubau Kunstrasenplatz auf dem Großspielfeld B inklusive Be- und Entwässerung (Maßnahme 5 in der Anlage 1 und 2)  

 

g)      Erneuerung der Sportflächenbeleuchtung für Kunstrasenplatz (Großspielfeld) (Maßnahme 6 in der Anlage 1 und 2)

 

h)      Sanierung Rasenplatz Großspielfeld A (Hauptplatz) inklusive Be- und Entwässerung (Unterflurberegnung, Drainage) (Maßnahme 7 in der Anlage 1 und 2)

 

i)        Optimierung der vorhandenen Be- und Entwässerung der beiden Kleinspielfelder C und D (Maßnahme 8 in der Anlage 1 und 2)  

 

j)        Neubau Sportflächenbeleuchtung für die beiden Kleinspielfelder C und D

(Maßnahme 9 in der Anlage 1 und 2)

 

k)      Neubau Leichtathletikanlagen: 60 m Laufbahn, Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage östlich des Großspielfeldes B (Maßnahme 10-12 in der Anlage 1 und 2)

 

l)        Minimale Sanierung des bestehenden Hartplatzes

(Maßnahme 13 in der Anlage 1 und 2) 

 

m)    Aufwertung Bolzplatz (Spielfeld E) (Maßnahme 14 in der Anlage 1 und 2)


n)      Erneuerung weiterer Infrastruktur (Maßnahme 15 in der Anlage 1 und 2)

  • Erneuerung der Trainer-/Auswechselbänke zwischen Großspielfeld A und B
  • Schaffung von beweglichen/drehbaren Zuschauerplätzen zwischen Großspielfeld A und B
  • Errichtung eines Medienplatzes zwischen Großspielfeld A und B
  • Installation von Ballfangzäunen hinter den Toren sämtlicher Spielfelder
  • Herstellung eines umlaufenden Bandensystem mit auswechselbaren Werbeelementen

 

o)      Optimierung und Neuanlage von Parkplätzen inklusive Bauleitplanverfahren (Maßnahme 16 in der Anlage 1 und 2)

 

p)      Neuanlage von Fahrradabstellanlagen (Maßnahme 17 in der Anlage 1 und 2)

 

q)      Herstellung eines befahrbaren Weges bis 5 t und Erneuerung der Rad- und Fußwege im Sportareal (Maßnahme 18 und 19 in der Anlage 1 und 2)

 

r)       Anpassung der Grün- und Freianlagen und Ausgleichsmaßnahmen

(Maßnahme 20 in der Anlage 1 und 2)

 

Die konsequente Beachtung der strategischen Klimaschutzziele der Stadt Forst (Lausitz) stellt bei der Weiterentwicklung der Sportstätte ein wesentliches Ziel dar. Schwerpunkte sind dabei mindestens die Erreichung sämtlicher energetischer Standards, eine Erhöhung der klimatischen Resilienz sowie klima- und ressourcenschonendes Bauen. Darüber hinaus ist auch die Schaffung einer weitestgehend möglichen Barrierefreiheit innerhalb der Sportstätte und im direkten Umfeld ein Entwicklungsziel.

 

Die Entwicklung der Sportstätte kann abschnittsweise unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der Entwicklungsstudie erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Fördermittel zu akquirieren.

 

Die Anlage 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 10/0/0