Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke erklärt, dass eine qualifizierte Mehrheit benötigt wird und die Fraktionen sich über Bedenken vorher beraten sollten, damit nicht mehrere Wahlgänge nötig sind. Er erklärt, dass es eine geheime Wahl für jeden einzelnen der auf der Liste stehenden Bürger gibt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt auf der Grundlage des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Kreis der Bewerber für die Vorschlagsliste folgende Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 10/0/0 |
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