Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erneuerbare Energien  

 
 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 25
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 26.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:32
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0569/2023 Erneuerbare Energien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FDP - Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine

Herr Staudacher fasst die Beweggründe zu der Vorlag zusammen.

 

Frau Taubenek erklärt, dass sie der Vorlage nicht zustimmen wird, weil seit 2019 ein Konzept besteht, indem der Einsatz von erneuerbaren Energien geklärt ist. Frau Taubenek führt die baulichen Ereignisse zu diesem Thema aus und fasst zusammen, dass die Stadt Forst (Lausitz) auf einem sehr guten Weg ist diese einzusetzen.

 

Herr Herzberg findet den Antrag richtig, aber nicht richtig adressiert. Das Konzept sollte von Fachleuten, zum Beispiel den Stadtwerken, und nicht von der Verwaltung konzipiert werden.

 

Herr Engwicht würde es für sinnvoll erachten, eine Vorlage übergreifend zu erarbeiten, um eine mehrheitsfähige Beschlussvorlage zu erhalten.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung erarbeitet ein Maßnahmenpaket zum Einsatz erneuerbarer Energien in Forst. Hierbei ist auf eine Technologieoffenheit zu setzen und in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Universitäten und dem Land Brandenburg dieses Maßnahmenpaket zu erstellen sowie in das Stadtentwicklungskonzept einzuarbeiten.

 

2. In Verbindung mit Punkt 1 sind auf Fördermöglichkeiten wie bspw. mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu achten und diese in das Maßnahmenpaket mit einzubeziehen.

 

3. Die Verwaltung erarbeitet aufgrund ihrer direkten Zuständigkeit r die Gebäude in Eigentum der Stadt sowie allen Gebäuden, bei deren Eigentümern die Stadt Anteilseigner ist, sofort ein Solardachkonzept.

 

4. Beim Neubau privater Gebäude oder beim Kauf von Immobilien bietet die Stadtverwaltung kostenfreie Informationen für erneuerbare Energien an. Hierbei sollen Forster Unternehmen sowie deren Angebote aufgelistet werden, welche entsprechende Leistungen anbieten.

 

5. Die öffentlichen Räume zur potentiellen Aufstellung erneuerbarer Energien werden geprüft. Vorrang haben hierbei stets genossenschaftlich und von den Bürgern der Stadt organisierte Programme zur Herstellung erneuerbarer Energien. Insofern in den Naturraum eingegriffen werden soll und dies rechtlich machbar ist, sind zwingend Ausgleichsmaßnahmen zu leisten.

 

6. Insofern sich Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf der Gemarkung eines Ortsteiles befinden oder zukünftig erbaut werden, sind die finanziellen Mittel, die der Stadtkasse zufließen, vollumfänglich dem jeweiligen Ortsteil anzubieten. Werden finanzielle Mittel nicht oder nur teilweise in einem Kalenderjahr abgerufen, kann die Verwaltung frei über die weitere Verwendung entscheiden.

 

7. Zur Herstellung der Transparenz sind in allen Ortsteilen zu den dann durchgeführten Maßnahmen Ortsteilgespräche vor Ort zu führen. Zusätzlich bietet die Stadt ein digitales Angebot der Teilhabe, Beratung und Rückmeldung auf ihrer Internetseite an. Der Datenschutz ist dabei zu beachten und die Beiträge sind jeweils personalisiert vorzunehmen, um Missbrauch zu unterbinden.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 2/4/4