Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm hier: Bestätigung der Entwurfsplanung für den Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes inclusive Abriss  

 
 
41. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:10
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0593/2023 (neu) Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Bestätigung der Entwurfsplanung für den Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes inclusive Abriss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Frau Korittke informierte darüber, dass die Vorlage durch die Verwaltung in unveränderter Form erneut eingebracht wurde. Lediglich die Beratungsfolge wurde aktuell angepasst. Sie wies darauf hin, dass die Anfragen aus dem letzten Ausschuss aufgeklärt wurden. Das Planungsbüro Bauplanung Bautzen wurde heute dazu geladen, um die Punkte, die im letzten Protokoll dargestellt wurden, nochmals aufzuklären und zu beantworten.

 

Die Verwaltung sieht die Umsetzung des Gesamtkonzeptes in dieser vorgelegten Form. Aus diesem Grund wurde die Vorlage unverändert eingebracht. Der Inhalt der Vorlage entspricht den bundesbaupolitischen Zielen.

 

Sie bat das Planungsbüro, nochmals auf die Fragestellungen einzugehen und entsprechende Ausführungen zu tätigen.

 

Herr Handke vom Planungsbüro beantwortete die Anfragen aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe. Es wurde nochmals eine Plausibilitätsprüfung der Kosten durchgeführt, auch unter Berücksichtigung der Preisentwicklung insgesamt.

 

Herr Herzberg sprach die vorgesehene Heizung mit Plattenheizkörpern an. Hier wird eine Vorlauftemperatur von 80 ° benötigt. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen würde er eine Deckenstrahlheizung bevorzugen. Diese ist zwar in der Anschaffung etwas preisintensiver, gleicht es aber mit dem Verbrauch aus.

 

Herr Rochlitz ist der Meinung, dass ein normaler Außenputz ausreichend ist. Eine Außenwand im 36/5-Mauerwerk ist sicher nicht kostengünstiger.

 

Herr Handke vom Planungsbüro antwortete, dass bei der Fassade unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden müssen, z.B. Witterungsschutz. Die Fassade ist ein zentrales Element der Gebäudehülle. Somit hat die Fassade eine zentrale Dämmfunktion und ist Bestandteil des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Porenbeton wird ohne Dämmung nicht funktionieren. Die Fassade ist zentrales Gestaltungselement eines Gebäudes und hat eine entsprechende Widerstands­kraft. Er sieht entscheidende Vorteile bei der Vorhangfassade. Bei der WDS-Fassade könnten ca. 35,0 TEUR eingespart werden.

 

Herr Dr. Jaehn ist von dieser Argumentation nicht überzeugt. Es sollte erst, dass Stadion gebaut werden, bevor das Funktionsgebäude gebaut wird.

 

Herr Kostrewa kann dem von der Verwaltung gewählten Weg, zunächst das Funktionsgebäude und dann das Stadion zu errichten, zustimmen. Er sieht die Gefahr, dass der Fördermittelgeber das Geld zurückfordert, wenn nicht zeitnah eine Umsetzung erfolgt.

 

Herr Herzberg bittet darum, dass die Abbruchkosten für das Funktionsgebäude bis zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss detailliert dargestellt werden. Zudem bittet er die Verwaltung, einen maßstäblichen Lageplan für alle 3 Projekte zu erstellen. In diesem Lageplan sollten die Varianten 375 m und 400 m Bahn berücksichtigt sein.   

 

Herr Handke antwortete, dass der Verwaltung eine Kostenberechnung vorliegt.

 

Frau Korittke antwortete, dass der Lageplan erst erstellt werden kann, wenn die entsprechenden Planungsunterlagen vorhanden sind. Im Lageplan können derzeit die Skateranlage, sofern die Vorlage bestätigt wird, und das Funktionsgebäude eingezeichnet werden. Die Planung für die 375 m Wettkampfbahn kann dem Lageplan noch nicht hinzugefügt werden, da die Planung noch läuft. Für die Wettkampfbahn Typ C gibt es derzeit keine Planungsunterlagen.    

 

Frau Janisch merkte an, dass nicht zu erkennen ist, wo gespart werden könnte. Die Akustikdecken für 8 m² ume sind überflüssig. Das Funktionsgebäude sollte zuerst errichtet werden. Trotzdem muss kritisch hinterfragt werden, ob wir zu einer preiswerteren Lösung kommen können. Weiterhin wünscht sie sich einen Ablauf­plan.

 

Herr Handke wies die Vorwürfe entschieden zurück. Der Auftrag der Verwaltung wurde seiner Meinung nach vollumfänglich erfüllt. Das Planungsbüro ist seit Langem für die Stadt Forst (Lausitz) tätig. Wenn das Ergebnis der Planung nicht den Wünschen der Stadtverordneten entspricht, muss darüber diskutiert werden. Für eine Veränderung der Planung muss eine konkrete Aufgabenstellung vorgelegt werden. Es war nicht der Auftrag, eine detaillierte Kostendiskussion zu führen.

 

Herr Dr. Jaehn fragte Frau Korittke, ob der Beschluss vom 07.07.2023 noch nicht umgesetzt wurde.

 

Frau Korittke antwortete, dass der Beschluss vom März 2023 mit der 375 m Bahn noch nicht aufgehoben wurde. Das heißt, dass die 375 m Bahn in die Entwurfsplanung geht. Am 07.07.2023 wurde beschlossen, dass ein Antrag nach § 67 BNatSchG für eine Wettkampfbahn Typ C gestellt werden soll. Es liegt noch keine Planung für eine Wettkampfbahn Typ C vor.

 

Herr Dr. Jaehn fragte, ob der Planer darauf hingewiesen wurde, dass die Unterlagen schnellstmöglich benötigt werden.

 

Herr Mattern ist der Meinung, dass bisher nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Das Planungsbüro sollte einen neuen Auftrag zur Prüfung erhalten.

 

Herr Hantke sagte, dass sie eine Planungsaufgabe zu erfüllen haben. Er wiederholte, dass der Auftrag der Verwaltung darin besteht, den Vorentwurf in die Entwurfsplanung zu überführen. Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Variantenuntersuchung war die Variante 3 als zu beplanender Entwurf festgelegt worden. Die jetzige Aufgabe ist es, mit der Entwurfsplanung ein genehmigungsfähiges Gebäude zu entwickeln, das alle Anforderungen erfüllt.

 

Herr Engwicht kann die Kritik von Frau Janisch verstehen. Das Planungsbüro ist nicht wirklich auf die Fragen eingegangen. Die Genehmigungsplanung sollte beauftragt und die Baugenehmigung beantragt werden. Für ihn steht die Funk­tion des Stadions an erster Stelle und erst dann soll das Funktionsgebäude errichtet werden. Sie können mit diesen Kosten nicht leben. Von der Bürgermeisterin müsste klar gesagt werden, welche finanzielle Obergrenze es gibt.

 

Er stellte den Antrag, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, die Genehmigungsplanung zu beauftragen und die Baugenehmigung zu beantragen“

 

 Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:  4/2/0

 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/1/0

 

Herr Hantke empfiehlt folgende Verfahrensweise. Bei Beibehaltung der jetzigen Planung werden ca. 100,0 TEUR eingespart. Wenn diese Größenordnung das Problem löst, kann die Planung fortgeführt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein anderes Gebäude geplant werden.

 

Herr Kostrewa sieht zwischen den Aussagen von Frau Janisch, Herrn Engwicht und Herrn Hantke keine großen Unterschiede. Das Gebäude soll in der jetzigen Funktionalität errichtet werden. Es wäre schön, wenn wir in der Größenordnung von 100,0 bis 150,0 TEUR bleiben. Mit der Grundsatzbeschluss muss nochmals eine differenzierte Kostenprüfung erfolgen. Erst dann soll die Genehmigungs­planung umgesetzt werden.

 

Herr Dr. Jaehn ist der Meinung, dass das Gebäude maximal die Hälfte kosten sollte. Er stimmt dieser Planung nicht zu.

 

Herr Engwicht fragte an, ob bis zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss die Kosten detailliert dargestellt werden können.

 

Frau Korittke antwortete, dass Herr Hantke für die Planungsunterlage die Einsparmöglichkeiten aufgezeigt hat und die Kostenannahme in Höhe von 100.000,00 EUR getätigt. Bis zum 06.09.2023nnte die überarbeitete Kostenannahme vorgestellt werden.

 

Zum weiteren Verfahrensweg sagte sie, dass, wenn der Haupt- und Wirtschaftsausschuss es bestätigt, nur die LPH 4 beauftragt wird. Dann wird mit dieser Unterlage die Baugenehmigung beantragt und die baufachliche Prüfung beim Fördermittelgeber eingereicht.

 

Herr Dr. Jaehn stellt den Antrag, einen zusätzlichen Punkt im Beschlussvorschlag mit folgendem Inhalt aufzunehmen:

 

Um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden, ist das Planungsbüro zu beauftragen, alle Einsparmaßnahmen in allen Gewerken, einschließlich der Fläche so zu prüfen, dass 50 % der Fördersumme nicht überschritten werden“.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:  2/3/1   

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/4/0

 

Weiterhin stellte Herr Dr. Jaehn den Antrag, die Beratungsfolge bis zur Stadtverordnetenversammlung zu erweitern. Die Abstimmung dazu kann auch im Haupt- und Wirtschaftsausschuss erfolgen.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage nicht geändert wird. Alle Anträge und Änderungen werden im Protokoll aufgenommen.


 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:  4/2/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/1/0

 

 

Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.