Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Auerswald fragt, warum in der Schwerinstraße die Anlieger für die Straßenbeleuchtung nicht bezahlen, jedoch in der Pappelstraße.
Frau Korittke erklärt, dass beispielsweise die Anlieger des Luisenweges 90 % der Kosten getragen haben und die Anlieger der Friedhofstraße keine Kosten. Hier erklärt Frau Korritke, dass im ersten Fall dieses dem Baugesetzbuch unterliegt und im anderen Fall dem kommunalen Abgabengesetz, worin die Abgaben abgeschafft wurden. Sie ergänzt, dass die Pappelstraße nach dem Baugesetzbuch erschlossen wird. Es war keine Straßenbeleuchtung vorhanden, welche einem technischen Bauprogramm zugrunde lag.
Herr Engwicht regt an, das Wort „erstmalig“ zu streichen und dass die Abrechnung nachträglich erfolgen sollte.
Frau Korittke stellt klar, dass der Beschluss für diese Planung nur erforderlich ist, da dieses eine erstmalige Herstellung ist. Eine Ausführungsplanung erfordert für eine Erschließung nach dem Baugesetzbuch einen Beschluss. Die Prüfung hat im Archiv ausführlich stattgefunden. Im Falle einer Änderung, welche eine Änderung der rechtlichen Lage herbeiführt, würden die Bürger keinen Bescheid erhalten.
Herr Röhnisch fragt nach den zu erwartenden Kosten für die Anlieger.
Frau Korittke antwortet, dass 90% der Kosten von den Anliegern zu tragen sind.
Herr Röhnisch fragt, wie viele Anlieger dieses betrifft.
Frau Korittke antwortet, dass es 11 Anlieger betrifft.
Herr Dr. Wußmann verlässt die Sitzung um 18:55 Uhr. Es sind 20 Stadtverordnete und die Bürgermeisterin anwesend.
Abstimmung: 12/0/9 Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
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