Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke stellt fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Sonderstadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse, eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung wurden fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Es sind zurzeit die Bürgermeisterin sowie 21 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig.
Herr Paeschke weist zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
Herr Paeschke entschuldigt sich für seinen Formfehler, dass er in der Einladung nicht auf die verkürzte Ladefrist hingewiesen hat, so wie es die Kommunalverfassung vorsieht.
Herr Dr. Wußmann erklärt, dass er die Notwendigkeit einer Sonderstadtverordnetenversammlung mit der Begründung der Fraktion nicht sieht. Er möchte dazu eine Erklärung haben. Er findet auch nicht, dass eine einfache Entschuldigung zur verkürzten Ladefrist reicht.
Herr Dr. Schüler erklärt, dass solch ein Formfehler bedauerlich ist. Jedoch ist auf Grund der zahlreichen Anwesenheit der Stadtverordneten der Fehler verzeihlich. Noch dazu kann anhand des folgenden Abstimmungsverhaltens, ein anfechtbares Ergebnis durch eindeutige Abstimmverhalten geklärt werden.
Herr Bayer erklärt, dass es eine differenzierte Regelung in der Satzung gibt. Er sieht die unverzügliche Ladung auf Grund der verkürzten Ladefrist nicht eingehalten. Die verkürzte Ladefrist ist nur bei Sachverhalten, die „Gefahr in Verzug“ erklären, hinzunehmen. Die Voraussetzungen sieht er hierfür nicht.
Herr Paeschke korrigiert, dass die verkürzte Ladefrist auch dann gültig ist, wenn der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung den Sachverhalt als dringlich und angemessen einordnet. Auf Grund der in der Vorlage eingesetzten Arbeiten in den Herbstferien, hat er die Vorlage als dringlich eingestuft und deshalb die verkürzte Ladefrist als unumgänglich gesehen.
Herr Bayer rügt, dass zur Sitzung nicht formgerecht eingeladen wurde.
Abstimmung zur Dringlichkeitsfeststellung
18/0/4
Herr Schilensky verlässt 18:55 Uhr den Raum. |
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