Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Schmidt erläuterte die Vorlage.
Herr Krautz bat um Meinungsäußerungen.
Herr Herzberg fragte, was die schwarzen Schattierungen auf den Lageplänen darstellen sollen.
Herr Schmidt antwortete, die schwarzen Schattierung stellen, die Aufstellflächen für die Bushaltestellen dar.
Herr Herzberg fragte, wie die Quadratischen Grünen Symbole zu definieren sind.
Herr Schmidt antwortete, dass dies Pflanzflächen für Bäume darstellen.
Herr Herzberg fragte anhand der Zeichnung Nummer 2, ob man bei der Einbindung in die Weinbergstraße Leitungen Richtung Grundstücke auf der rechten Seite ziehen kann.
Herr Schmidt erklärt, dass die Möglichkeit besteht. Für die Grundstücksanschlussleitung wird Kostenersatz erhoben. Somit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Kostenersatz ist erst fällig, wenn auf dem Grundstück die tatsächliche Möglichkeit einer Einleitung vorhanden ist. Ist das nicht der Fall besteht nach der neu beschlossenen Satzung eine Möglichkeit für die Errichtung von sogenannten Blindanschlüssen.
Herr Herzberg sagte, dass mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufgenommen werden soll.
Herr Schmidt antwortete, dass erfolgt im Rahmen der Planungsvorbereitung. Es liegt aber bisher keine Anmeldung vor.
Herr Mattern fragte, ob die Anschlusspflicht greift.
Herr Schmidt erklärt, dass das Grundstück nicht gebaut ist.
Herr Engwicht fragte, ob die Leitungen sowie Straße zeitgleich gebaut werden. Er fragte zum 1. Bauabschnitt, ob es dort weitere Unterstützung vom Fördermittelgeber wird, da der Straßenbau teurer war als gedacht.
Frau Jahnke sagte, dass ein Antrag beim Land Brandenburg gestellt wurde auf Erhöhung der Zuwendung. Die aktuelle Kostenberechnung liegt vor. Beim 2. Bauabschnitt werden die Leitungen sowie die Straße zusammen gebaut.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 7/0/0
Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.
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