Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Anfragen / Sonstiges  

 
 
22. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 20.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:16
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Renner fragt an, ob es zum Thema Stadion etwas Neues gibt, seitdem Frau Korittke die Beschlussvorlage der Verwaltung zurückgezogen hat.

 

Herr Zuber antwortet, dass die federführenden Bausachen in den Bereich von Frau Korittke fallen, die nun leider schon gegangen ist. Er kann nur so viel sagen, dass der notwendige Bebauungsplan, der jetzt noch einmal neu aufgestellt werden muss, mit einer neuen Firma vorbereitet wird. Ende dieser Woche wird es dazu im Haus eine Auftaktveranstaltung geben, um sich über die Aufstellung eines B-Plans abzustimmen.

Herr Zuber informiert darüber, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses die Beschlussvorlage zum Beitritt Notfallverbund besprochen wurde. Diese Beschlussvorlage wurde inzwischen in der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2023 mit Änderungen beschlossen. Die Gründung des Notfallverbundes war auf den 01.12.2023 geplant, wird nun aber in das erste Quartal 2024 verschoben, da es zwischen der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße noch Abstimmungsbedarf gibt. Somit kann die endgültige Vereinbarung erst im nächsten Jahr den Stadtverordneten vorgelegt werden.

 

Frau Müller möchte auf die Frage von Zimpel in der vorletzten Stadtverordnetenversammlung eingehen, ob es möglich ist am letzten Öffnungstag des Freibades einen Hundebadetag zu veranstalten. Zusammen mit dem Leiter der Bäder wurde darüber debattiert. Grundsätzlich gibt es Bedenken hinsichtlich der Stahlbecken. Wenn Hunde darin schwimmen und versuchen am Rand wieder aus dem Wasser zu kommen, kann es zu Verkratzungen kommen. Des Weiteren wäre es nicht hygienisch, wenn die Hunde auf den Liegewiesen ihre Notdurft erledigen bzw. Markierungen vornehmen.

 

Herr Staudacher weist darauf hin, dass bei solchen Events die Hundehalter eine Hundehalterhaftpflicht vorweisen müssen, damit es bei Schäden auch zur Regulierung kommt.

 

Herr Auerswald weiß von der Idee von Frau Zimpel, bittet aber darum, dass die Verwaltung die Antwort direkt an Frau Zimpel weiter gibt.