Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
43. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0650/2023 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sickert
Federführend:Betriebsamt Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Frau Korittke schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 7 und 8 zusammenzufassen. Sie gab entsprechende Informationen zu den Tagesordnungspunkten.

Die Ortsbeiräte wurden eingeladen und informiert. Die Hinweise und Anregungen wurden entgegengenommen. Am 13.11.2023 wurden von Herrn Engwicht Hinweise eingebracht, da die Vorlagen Rechtschreibfehler enthalten hatten. Sie Satzungen werden geändert bzw. verbessert. Sie schlägt vor, dass zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 21.11.2023 die Vorlagen farblich korrigiert vorgelegt werden, damit die Endfassung zur Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2023 vorliegt.

Die Fraktionen können ihre Hinweise im Laufe der Woche einreichen.

 

Frau Korittke schlägt vor, dass die Vorlagen nicht abgestimmt werden, sondern nur beraten werden.

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe ist damit einverstanden.

 

Herr Staudacher bittet darum, dass wenn Änderungen in der Vorlage vorgenommen werden, das diese farbig markiert werden.

 

Herr Engwicht fragte, warum es eine Begrenzung er Urnen gibt und ob man diese erhöhen kann.

 

Herr Avermann antwortete, dass die Plätze sowie die Richtlinien dafür vorgegeben sind.  

 

Herr Mattern stellte fest, dass im § 5 Verhalten auf dem Friedhof steht, dass die Gießkannen nicht mehr auf dem Friedhof aufbewahrt werden dürfen. Es sollten öffentliche Gießkannen zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Habertag erklärte, dass es auf den Friedhöfen in den Ortsteilen bereits öffentliche Gießkannen gibt. Auf dem Hauptfriedhof wird dies vorbereitet. 

 

Herr Krautz fragte nach der Auslastung des Hauptfriedhofes.

 

Herr Habertag antwortete, dass die Friedhofsfläche 40 % beträgt. Die Überhangsfläche entspricht dementsprechend 60 %, diese kann zur Parkanlage gezählt werden. 

 

Herr Engwicht fragte, ob r Bestattungen von Kindern im Alter von 6 bis 16 Jahren auch Gebühren zuzahlen sind.  

 

Frau Korittke antwortete, dass es dazu am morgigen Tag einen Termin gibt.

 

Herr Handreck sagte, dass es eine Vorauskalkulation für die nächsten 2 Jahre ist.

 

Herr Engwicht erwähnte, dass es ein wichtiger Punkt ist, der mit rein formuliert werden sollte.

 

Herr Avermann wiederholte, dass der Termin zur Friedhofssatzung morgen stattfindet.