Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke fasst den bissherigen Werdegang zum Vorhaben Energiepark Bohrau zusammen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat keine Einwände ergeben. Frau Korittke erklärt, dass die Stellungnahmen und die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde alle positiv waren und daher zum 15.03.2024 in der Stadtverordnetenversammlung in die Beschlussfassung gegeben werden kann.
Herr Staudacher betritt 17:10 Uhr den Raum.
Frau Korittke erklärt weiter, dass der Städtebauliche Vertrag II rechtlich geprüft, mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist und in dieser Woche unterzeichnet von dem Vorhabenträger vorliegt. Die Bürgermeisterin könnte somit aus sachlichen und rechtlichen Gründen unterzeichnen, um die Festschreibung in diesem Vertrag für die naturschutzrechtlichen Bedingungen im Baugenehmigungsverfahren zu sichern.
Der nächste Schritt ist dann der Satzungsbeschluss. Eine Gegenüberstellung für die angebrachten Hinweise und Anregungen und ein Entwurf für die Festsetzungen, die die LEAG zusätzlich erfüllen soll neben den gesetzlichen Festsetzungen, wird zum 12.01.2024 von dem begleitenden Anwalt eingereicht.
Herr Engwicht erklärt, dass noch Unterlagen fehlen, die im Bauausschuss am 14.12.2023 besprochen wurden. Er erklärt weiter, dass die Erwartungen an das Projekt seitens der LEAG nicht erfüllt worden sind.
Herr Horn informiert, dass die AfD-Fraktion heute einen Antrag zur Aufhebung der Beschlüsse zum Vorhaben Energiepark Bohrau, für die Beratungsfolge zum 15.03.2024, einreichen möchte.
Herr Dr. Jaehn ergänzt, dass bei einem Bau einer Anlage eine Gegenleistung für die Stadt Forst (Lausitz) vertraglich festgehalten werden muss.
Herr Engwicht fragt, ob in dem Bebauungsplan eingebracht werden kann, dass die Anlage nach dem neuen Energiegesetz gebaut werden soll. Damit müssten keine neuen Vereinbarungen getroffen werden. Er informiert, dass in der kleinen Lausitzrunde besprochen wurde, dass eine Anwältin befragt werden sollte, um für alle Kommunen den gleichen Stand zu erzielen. Frau Taubenek antwortet, dass die Anwältin bereits ihre Stellungnahme abgegeben und auch die gesetzlichen Grundlagen benannt hat.
Frau Korittke erläutert, dass die Frist für das gemeindliche Einvernehmen diese Woche abläuft. Wenn das nicht erteilt wird, ist die Frist abgelaufen und der Landkreis geht davon aus, das die Stadt Forst (Lausitz) keine Einwände hat. Wenn die Stadt Forst (Lausitz) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, wird der Landkreis das Verfahren prüfen und im Ergebnis feststellen, dass es keine Einwände gibt. Der Landkreis ist dann berechtigt nach Anhörung der Gemeinde, das Einvernehmen zu ersetzen. Die AfD-Fraktion hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Beschlüsse zum Energiepark Bohrau eingebracht. Auf Grund dessen besteht der Auftrag an die Verwaltung, dass gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Bei Anhörung wird die Beschlussvorlage der AfD-Fraktion, mit Datum vom 10.01.2024, eingebracht.
Herr Staudacher fragt, warum die Formulierung „bis zu 0,02 Cent“ nicht im Vertrag enthalten ist.
Frau Korittke antwortet, dass die LEAG in diesem Stadium, also vor Satzungsbeschluss, keine Beträge einschreiben darf, weil sonst der Vorwurf des Erkaufens des Baurechtes besteht.
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