Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Öffnung der Sporthallen für Vereine innerhalb der Ferienzeit  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0689/2024 Öffnung der Sporthallen für Vereine innerhalb der Ferienzeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Zimpel
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie

Herr Staudacher übernimmt für diese Vorlage den Vorsitz, da Frau Zimpel zu der einbringenden SPD Fraktion gehört.

 

Frau Zimpel erläutert die Vorlage. Zum besseren Verständnis teilt sie mit, dass die Turnhallen in der Regel in den Winter- und Sommerferien aufgrund von Reinigungs- und Wartungsarbeiten geschlossen sind.

 

Frau K. Beier erläutert, dass sie als Trainerin bzw. Übungsleiterin die Erfahrung gemacht hat, dass es sich in den Winter- und Sommerferien nicht gelohnt hat, ein Training einzuberufen. Meist waren nur wenige Teilnehmer dabei.

 

Frau Zimpel antwortet, dass sie mit Bürgern gesprochen hat, die auf die Turnhallen im Amt Döbern Land ausweichen mussten und findet das unnötig.

 

Frau Sonntag findet, dass es auch ausreichen könnte, nur zwei Turnhallen in den Ferien offen zu halten. Die Hallen können dann auch von den Horten im Rahmen des Ferienangebotes genutzt werden. Den finanziellen Aspekt findet sie sehr wichtig und sollte vor der endgültigen Beschlussfassung geklärt werden.

 

Frau Müller antwortet, dass die Horte sich in den Sommerferien im Kinder- und Jugenddorf befinden und dort geschaut wird, dass möglichst viel draußen stattfindet. Des Weiteren ist es bei Vereinen meist so, dass diese in den Ferien Trainingscamps anbieten bzw. durchführen, die weiter weg stattfinden. Viele Vereine pausieren auch in den Ferien, vor allem in den Sommerferien, da sich zu dieser Zeit viele im Urlaub befinden. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass geöffnete Hallen auch eine tägliche Reinigung nach sich ziehen. In den jetzigen Reinigungsverträgen sind gewisse Ferienzeiten nicht enthalten, sodass hier eine neue Ausschreibung gemacht werden und die Reinigungsverträge angepasst werden müssten.

 

Frau Tscharn findet es wichtig, dass die Turnhallen auch in den Ferienzeiten geöffnet sind, weil es Sportarten wie z.B. Judo / Kampfsportarten gibt, die nur in der Halle betrieben werden können.

 

Frau Maaß informiert zum Thema Kinder- und Jugenddorf, dass sie die Erfahrung gemacht hat, dass bei Regenzeiten auf das Schülerfreizeitzentrum ausgewichen werden musste. Da dieses räumlich sehr begrenzt und auch in einem sehr schlechten Zustand ist, fände sie es dann besser, wenn Turnhallen genutzt werden könnten.

 

Frau Müller antwortet, dass dies schon sehr lange nicht mehr so gehandhabt wird. Bei Regenzeiten werden große Zelte im Kinder- und Jugenddorf aufgestellt.

 

Frau Sonntag gibt an, dass sie die Vorlage so versteht, dass diese ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur Prüfung des Sachverhaltes ist.

 

Frau Zimpel beantragt, dass die Beschlussvorlage wie folgt abgeändert wird:

 

Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Überprüfungr eine durchgehende Öffnung der städtischen Sporthallen in der Ferienzeit.

 

Erläuterungen: Die Einwohner*innen der Stadt Forst (Lausitz) sollen auch in den Ferien die Möglichkeit haben ihrem Vereinssport nachgehen zu können. Vorausgesetzt es finden keine Reinigungs- und Wartungsarbeiten in den Sporthallen statt.

Die Reinigungsarbeiten der städtischen Turnhallen, welche mit einer umfangreichen Schließung während der Ferienzeit jener einhergehen, werden am Ende des Jahres für das jeweils kommende Jahr geplant. Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturzeiten bleiben hierbei unberührt.

Außerhalb der Ferien sind die städtischen Hallen sehr hoch frequentiert. Die Nachfrage für die Nutzung einer Sporthalle ist vor allem in der kalten Jahreszeit sehr hoch und es können nicht alle Vereine ihren Sport vollumfänglich weiter ausüben, wie z.B. in den Sommermonaten, wo einige Sportarten auch im Freien ausgeübt werden können. Hinzukommt, das sämtliche Sportkurse ebenfalls in den Ferien immer pausieren müssen, da

keine Hallennutzung möglich ist. Der Vereinssport hat in unserer Stadt eine große gesellschaftliche Bedeutung. Im Sport werden Werte wie Toleranz und Fairness vermittelt, er führt Menschen unterschiedlicher Kulturen und sozialer Hintergründe zusammen. Sport ist Teil eines gesunden Lebensstils und unterstützt Integration und Bildung. Für viele ist der Vereinssport, die einzige Zeit wo sie Gemeinschaft und Zugehörigkeit erfahren. Vor allem für die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt ist es dann besonders schmerzlich, wenn sie in den Ferien nicht ihrer Leidenschaft nachgehen können.

 

Herr Staudacher fasst die Änderungen noch einmal zusammen. Er weist daraufhin, dass die Berechnung der Betriebskosten in der Beschlussvorlage unter Tagesordnungspunkt 7 „Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) Vorlage: SVV/0653/2023“ auf eine Nutzungsdauer auf 52 Wochen minus 8 Wochen Ferien durchgeführt wurde. Hier könnte die Verwaltung bis zum nächsten Haupt- und Wirtschaftsausschuss oder zur nächsten Stadtverordnetenversammlung angepasste Berechnungen vorlegen.

 

Herr Engwicht fügt an, dass präzisiert werden könnte, dass es hier nicht um alle Ferien geht, sondern lediglich um die Weihnachts- und Sommerferien. In den übrigen Ferien sind nach seinem Kenntnisstand die Turnhallen auch jetzt schon geöffnet. Er gibt an, dass die Öffnung der Turnhallen in den Ferien schon einmal vor ein paar Jahren geprüft wurde, es gab dazu Befragungen der Vereine und die Kosten wurden auch berechnet. Dieses Materialnnte die Verwaltung kurzfristig zum nächsten Haupt- und Wirtschaftsausschuss hinzuziehen.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0

 

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig geändert beschlossen.