Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Taubenek stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses wurden form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind die Vorsitzende sowie weitere 5 Mitglieder des Ausschusses anwesend, der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist beschlussfähig. Frau Taubenek verweist zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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