Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst, Cottbuser Straße 2. BA, Abschnitt Hotel Haufe bis einschließlich Knotenpunkt Cottbuser Straße / Euloer Straße und Euloer Straße, Abschnitt Cottbuser Straße bis Falkenstraße hier: Überprüfung der Planungsgrundsätze  

 
 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 21
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:54
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0680/2024 Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst, Cottbuser Straße 2. BA, Abschnitt Hotel Haufe bis einschließlich Knotenpunkt Cottbuser Straße / Euloer Straße und Euloer Straße, Abschnitt Cottbuser Straße bis Falkenstraße
hier: Überprüfung der Planungsgrundsätze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Reiche
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Paeschke erklärt, dass seit 2020 über dieses Projekt gesprochen wird. Er fasst die bisherigen Ereignisse zusammen. Er befürchtet, dass das Gutachten auf Grund des Auftraggebers nicht zum Vorteil der Stadtbedürfnisse ausfallen wird.

 

Frau Taubenek erklärt, dass sich die Stadt entweder an dem Gutachten beteiligt und Gefahr läuft, dass es nicht wie gewünscht ausfällt oder das der Landkreis nach ihren Bedürfnissen baut.

 

Frau Korittke führt die Einzelheiten in diesem Verfahren aus. Wenn es zu einem Planfeststellungsverfahren kommt, hat die Stadt Forst (Lausitz) nur in Form einer Klage oder eines Widerspruchs Einfluss darauf.

 

Herr Engwicht fragt, ob es sinnvoller ist, eine eigene Machbarkeitsstudie aufstellen zu lassen.

Frau Taubenek erklärt, dass die Kosten laut Beschlussvorlage auf ca. 30.000,00 Euro geschätzt werden. Machen kann man das, aber die weitere Verwendung ist dann fragwürdig.

 

Frau Korittke ergänzt, dass die Forderungen eingereicht wurden und das Gutachten auch unter diesen Gesichtspunkten gemacht wird.

 

Herr Dr. Jaehn erklärt, dass eine Erneuerung mit jeweils Rad- und Fußweg  ein Mindestmaß sein sollte, vor allem im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen und deren Sicherheit.

 

Herr Staudacher fragt, ob das Gutachten die Grundlage für die Erneuerungsplanung des Grundlastenträgers ist und die Stadt Forst (Lausitz) dann noch Wünsche einbringen kann.

 

Frau Korittke antwortet, dass eingebrachte Wünsche geprüft werden und auch weggewogen werden können.

Sie schlägt vor, der Vorlage zuzustimmen und die Möglichkeit der Einbringung zu nutzen mit der Annahme, dass die Wünsche berücksichtigt und positiv bewertet werden.


Abstimmungsergebnis: 8/0/1

 

Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.