Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Lindner bittet Frau Geisler nochmals um eine Übersicht zum Verfahrensablauf.
Frau Geisler erläutert nochmals die Verfahrensschritte und nimmt Bezug auf die funktionalen und städtebaulichen Lösungen, welche durch die vier Architekten erarbeitet wurden. Des Weiteren gibt sie kurze Erläuterungen zur Vorlage.
Herr Lindner teilt dem Ausschuss mit, dass die CDU-Fraktion einen Antrag zur Beschlussvorlage formuliert hat und verliest diesen. Der Antrag wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Tischer erläutert kurz den Antrag der CDU-Fraktion. Insbesondere verwies er darauf, dass die Studie der Architektengruppe in diesen Antrag Einfluss genommen hat. In dem abzuschliessenden städtebaulichen Vertrag soll die sofortige Sicherung der gestalterischen und städtebaulichen Grundsätze erfolgen.
Herr Buttermann verwies nochmals auf die Wichtigkeit, dass die Beschlüsse und die Realisierung solcher Vorhaben übereinstimmend sein müssen. Der Planungsausschuss sollte sich darauf konzentrieren, städtebauliche Lösungen, vor allen Dingen für den sensiblen Bereich des Stadtkerns, zu beraten und den alten Bestand einzubeziehen. Herr Buttermann erklärte, dass er mit dem CDU-Antrag übereinstimmt. Er stellte den Antrag, im Punkt 3 des CDU-Antrages ergänzend aufzunehmen:
Erhalt des bestehenden Eckgebäudes
Herr Beier sprach sich grundsätzlich für eine Bebauung des Parkplatzes Promenade aus. Er verwies dabei dauf die Presseveröffentlichung der PDS. Die Beurteilung der einzelnen Punkte des Antrages ist von seiner Seite her nicht sofort möglich. Die Erhaltung des vorhandenen Gebäudes sieht er als problematisch an. Er wies darauf hin, dass die im Punkt 3 angeführten Forderungen zur Architektur keine Abschreckung für den Investor sein darf. Durch die PDS-Fraktion wird keine Zustimmung zu diesem Antrag erteilt, wenn die aufgeführten Punkte dazu führen, dass das Projekt nicht realisiert werden kann.
Herr Lindner erläuterte dazu, dass die aufgeführten Punkte den Interessen des Investors sicherlich nicht entgegenstehen. Die vorgeschlagenen Punkte widersprechen dem Konzept des Investors nicht.
Herr Paeschke äußerte sich, dass er mit der eingebrachten Beschlussvorlage konform geht und diesen Beschluss auch in die Stadtverordnetenversammlung einbringen möchte. Erläuterungsbedarf sieht er noch zum Punkt 4 der Beschlussvorlage, da nach seinen Kenntnissen in diesen Gebieten eine Enteignung möglich ist. Weitere Festsetzungen sollten dann im B-Plan aufgenommen und durchgesetzt werden. Bezüglich des Punktes 4 des CDU-Antrages ist dieser nicht erforderlich, da der Investor mehrfach erklärt hat, dass die Anlieferungsbereiche in den Planungskonzepten wiederholt geprüft wurden.
Herr Goldschmidt schlägt vor, die verfahrenstechnischen Dinge zu klären. Zielstellung sollte es dabei sein,
1. den Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen und 2. die 1991 festgeschriebenen Grundsätze des besonderen Städtebaurechts durchzusetzen
Zur Beantwortung der Anfrage von Herrn Paeschke erläuterte Herr Goldschmidt, dass der Versuch des Grunderwerbes vorrangig durchzuführen ist. Verkaufsbereitschaft wurde von dem Eigentümer signalisiert. Die Möglichkeiten der Enteignung bestehen, stellen aber ein zeitliches Problem dar. Des Weiteren führte er aus, dass der städtebauliche Vertrag unter dem Vorbehalt des noch zu erstellenden Bebauungsplanes steht. Weiterhin verwies er auf den vorvertraglichen Vertrauensschutz des Investors nach BGB.
Es sollte zum CDU-Antrag, insbesondere zum Punkt 3, eine gemeinsame Linie gefunden werden. Zum FDP-Antrag äußerte der Baudezernent, dass es wünschenswert ist, alte Substanz zu erhalten, aber bei dem hier angedachten Konzept nur sehr schwierig zu realisieren ist. Dabei verwies er auch auf die Stellungnahme der Architekturbüros zu dieser Problematik.
Herr Lindner erläuterte, dass das persönliche Entscheidungsrecht des Investors mit diesem Antrag nicht eingeschränkt werden soll.
Herr Tischer erläuterte, dass die Quadratmeterzahlen unter Punkt 1 nicht festgeschrieben werden sollten und somit dem Investor ein gewisser Spielraum gegeben wird. Zur Anlieferzone äußerte Herr Tischer nochmals den Bezug auf die Anregungen und Hinweise der vier Architekten. Eine Abklärung all dieser Punkte im Vorfeld trägt seiner Meinung nach dazu bei, dem Investor ehrlich gegenüber treten zu können.
Frau Geisler gibt den Hinweis, dass vom Investor signalisiert wurde, dass Kaufland den Logistikbereich reduzieren würde.
Herr Tischer sagte nochmals, dass die jetzt angedachten 15 m Logistikbereich auf 10 m Idealkonzept orientiert werden sollen.
Herr Buttermann wies nochmals darauf hin, dass die Bebauung im Stadtzentrum insgesamt belebend sein soll.
Herr Beier gab nochmals den Kern der PDS-Meinung zur Kenntnis. Des Weiteren erläuterte er, dass in fünf Jahren eventuell weitere Zugeständnisse zur Planung erfolgen müssten, wenn die Investition jetzt nicht durchgeführt wird.
Herr Paeschke stellte den Antrag, dass die eingereichte Beschlussvorlage im Punkt 3 wie folgt erweitert werden soll. Dabei sollten folgende Vorschläge berücksichtigt werden:
¨ Anpassung der Neubebauung an den historisch überlieferten, geschwungenen Straßenverlauf der Frankfurter Straße sowie der Promenade,
¨ Orientierung der Höhe der Neubebauung an der umgebenden Bebauung, d. h. zur Cottbuser Straße durchgängig vier Geschosse und zur Frankfurter Straße mindestens 11 m Bauhöhe,
¨ durchgängige Ausbildung der Schaufensterfront an der Frankfurter Straße (bis zur Erschließungszone),
¨ bauliche Integration der Marktstände an der Promenade und Erhalt der historischen Straßengliederung,
¨ Aufwertung der Passage durch vertikale Betonung (z. B. Ausbildung über zwei Geschosse) und Angliederung von Nutzungen (Vermeidung einer “Röhre”),
¨ vertikale Gliederung der Fassaden,
¨ Fassaden in klassischer Fassadengestaltung mit einer gegliederten, offenen Ladenzone im Erdgeschoss und einer weitgehend geschlossenen Fassade mit Fenstern/Öffnungen im stehenden Format in den Obergeschossen,
¨ die Fassaden zur Frankfurter Straße und zur Promenade sind in klar ablesbare Abschnitte zu gliedern,
¨ Betonung der Traufen (z. B. durch Gesimse)
¨ Reduzierung der Anlieferzone.
Herr Tischer erläuterte dazu, dass er die Variante 1 und 2 nicht tragbar findet und deswegen aus dem Beschluss herausgenommen werden sollte.
Herr Goldschmidt erläuterte nochmals, dass die im Punkt 1 angeführten Flächen beibehalten werden sollen. Des Weiteren erfragte er zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, ob die Zeichnung und der Antrag der CDU als Anlage beigefügt werden sollen oder ob im Textteil des städtebaulichen Vertrages der Antrag formuliert wird. Herr Tischer äußerte dazu, dass im Textteil des städtebaulichen Vertrages die angeführten Punkte gesichert werden sollen und die Anlagen der Variante 1 und 2 nicht Bestandteil sein sollen.
Herr Lindner verwies darauf, dass der städtebauliche Vertrag ein gesamtjuristisches Paket darstellt, welches der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Abstimmungsergebnisse über die gestellten Anträge:
1. Antrag von Herrn Paeschke und in Erweiterung von Herrn Tischer, dass die Beschlussvorlage im Haupt- und Petitionsausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt wird:
2. Antrag von Herrn Buttermann zur Einbeziehung des vorhandenen Gebäudes
3. Abstimmung zum CDU-Antrag
4. Abstimmung zum Antrag von Herrn Paeschke zur Erweiterung der Beschlussvorlage im Punkt 3 und Aufnahme des Punktes 4 aus dem CDU-Antrag
5. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage
Herr Lehmann und Herr Menzel verlassen die Ausschusssitzung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||