Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 31.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0702/2024 Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Knievel
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie

Herr Dr. Jaehn fragt, wieso die Stadtverordnetenversammlung keine Personen vorschlagen dürfen.

 

Herr Paeschke antwortet, dass es bei dieser Änderung nicht zu Einschränkungen der Stadtverordnetenversammlung kommt und erklärt kurz die Änderung.

 

Herr Engwicht fragt, ob die Stadtverordnetenversammlung berechtigt ist, eine Eintragung zu beschließen.

 

Herr Zuber gibt eine kurze Erläuterung über die Änderung.

 

Frau Sonntag sagt, dass mit dieser Formulierung, die Stadtverordnetenversammlung nicht berechtigt ist eine Person eintragen zu lassen, sondern nur vorzuschlagen.

 

Frau Zimpel fragt, ob der Absatz 3 von der Satzung über die Vergabe der Ehrenmedaille eingefügt werden könnte.

 

Herr Zuber antwortet, dass diese Formulierung auch nichts daran ändern würde.

 

Frau Reuter, erläutert die Diskussion.

 

Herr Dr. Schüler merkt an, dass er den §4 streichen würde und der Bürgermeisterin unter §3 kein Königsrecht eingeräumt werden sollte.

 

Herr Paeschke fügt an, dass das Goldene Buch ein Instrument des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin ist und es nicht überreglementieren werden sollte. Er sagt, dass man das Wort „vorschlagen“ eventuell streichen sollte und zu „ernennen“ umändern sollte.

 

Frau Taubenek schlägt vor, dass hinter §5 Absatz 2 eingefügt werden sollte „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Annahme des Vorschlages. Die Bürgermeisterin führt die Eintragung durch“

 

Herr Paeschke merkt an, dass man schreiben könnte „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Eintragung in das Goldene Buch.“.

 

Herr Paeschke verliest die Änderung der Satzung:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Annahme des Vorschlages. Die Bürgermeisterin führt die Eintragung durch.“

 

 


Abstimmungsergebnis: 23/0/2

Die Vorlage wurde einstimmig mit Änderung zur Beschlussvorlage angenommen.