Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Jachmann-Wagner bittet Herrn Junghanns sich zu erheben, um gemäß § 30 in Verbindung mit § 31 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ihm die Verpflichtungsformel nachzusprechen.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, dass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) und des Ortsteiles Mulknitz erfüllen werde.“
Die Verpflichtung wird per Handschlag zum Ausdruck gebracht.
Herr Jachmann-Wagner übergibt die weitere Sitzungsleitung an Herrn Junghanns.
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