Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Laut § 37 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 05. März 2024, ist Herr Frank Koch, dass an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Ortsbeiratsvertretung, mit der Eröffnung und Leitung der Sitzung bis zur Wahl des neuen Ortsvorstehers beauftragt. |
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