Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kolm stellt fest, dass die Mitglieder des Ortsbeirates form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur konstituierenden Sitzung wurde form- und fristgemäß nach § 14 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind 2 Mitglieder des Ortsbeirates anwesend, der Ortsbeirat ist somit beschlussfähig. Herr Kolm verweist zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||