Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kolm erhebt sich vom Platz, um gemäß § 30 in Verbindung mit § 31 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Verpflichtungsformel zu sprechen.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, dass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) und des Ortsteiles Bohrau erfüllen werde.“
Die Verpflichtung wird per Handschlag zum Ausdruck gebracht.
Die Sitzungsleitung bleibt bei Herrn Kolm.
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