Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Laut § 37 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 05. März 2024 ist Herr Jörg Wagner-Boysen, dass an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Ortsbeiratsvertretung, mit der Eröffnung und Leitung der Sitzung bis zur Wahl des neuen Ortsvorstehers beauftragt.
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