Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Wagner-Boysen informiert, dass die Wahl des Ortsvorstehers nach den § 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erfolgt. Gewählt wird geheim. Es können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden, d.h. es kann mit einem einstimmigen Beschluss eine offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Wagner-Boysen bittet um Handzeichen, wer mit einer offenen Wahl einverstanden ist. Abstimmungsergebnis: 3 JA / 0 NEIN / 0 Enthaltung
Mit dem einstimmigen Ergebnis kommt der Ortsbeirat zur offenen Wahl.
Gewählt ist nach § 40 der Kommunalverfassung derjenige, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Wagner-Boysen bittet um Vorschläge.
Von den Ortsbeiratsmitgliedern wird Herr Wagner-Boysen vorgeschlagen.
Herr Wagner-Boysen bittet um das Handzeichen zur Wahl von ihm als Ortsvorsteher des Ortsteiles Sacro.
Abstimmungsergebnis: 3/0/0
Herr Wagner-Boysen stellt fest, dass er im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten hat.
Herr Wagner-Boysen nimmt die Wahl an.
Die Ortsbeiratsmitglieder gratulieren Herrn Wagner-Boysen zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Sacro. |
||||||||||||||||||||||||||||||||