Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke stellt fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde nach §15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind die hauptamtliche Bürgermeisterin sowie 21 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig. Herr Paeschke verweist zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||