Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) um 16 Uhr  

 
 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 27.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Paeschke fragt, ob es Anfragen der Bürger gibt.

 

Herr Heiber bedankt sich im Namen der Familie Levy bei der Bürgermeisterin und den Mitarbeitern der Verwaltung. Die zwei Tage waren sehr emotional für die Familie und es war eine sehr gelungene Veranstaltung. Er bedankt sich persönlich nochmal bei Herr Zuber für die sehr gelungene Arbeit in der Arbeitsgruppe Stolpersteine und bei Frau Strieg für ihre Arbeit.

Frau Laugsch fragt, wann das Museum fertiggestellt wird, da sie gehört hat, dass es erst Ende 2026 sein wird.

 

Herr Paeschke bestätigt das.

 

Frau Laugsch fragt außerdem, wann die Anmeldeformalitäten für die Rosenköniginwahl geändert werden.

 

Frau Taubenek antwortet, dass die Anmeldeformalitäten in der Hand der Jury liegen.

 

Herr Paeschke ergänzt, dass es auch immer eine Frage des Bewerberaufkommens ist und wir froh sind, dass wir in diesem Jahr eine gute Rosenkönigin gefunden haben.

 

Herr Engwicht fragt für einen Bürger, ob ein Schreiben vom Amt Döbern-Land, bezüglich einer Genehmigungsplanung einer Windkraftanlage im Kreis Jethe, was dann auch die Stadt Forst (Lausitz) betreffen würde, auch bei der Stadt angekommen ist. Die Windkraftanlage soll nur wenige 100 Meter von der Gemarkungsgrenze der Stadt Forst (Lausitz) aufgebaut werden.

 

Frau Taubenek antwortet, dass ihr keine Anfrage vom Amt Döbern-Land vorliegt, aber das entsprechende Schreiben von den Bürgern an sie weitergeleitet wurde. Sie hat sich danach mit der entsprechenden Bearbeiterin per E-Mail in Verbindung gesetzt und hat um eine Stellungnahme gebeten. Die Mitarbeiterin antwortete, dass es sich erst mal nur um die Prüfung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen handelt. Erst bei einem Antrag auf Genehmigung erfolgt bei Betroffenheit die Beteiligung der Nachbargemeinde, eine Stellungnahme des Amtes Döbern-Land liegt noch nicht vor.

 

Herr Horn ergänzt, dass er bei einer Recherche festgestellt hat, dass die Windkraftanlage 1000 Meter zum bewohnten Raum entfernt sein muss und da er selbst dort wohnt, hat er festgestellt, dass mehrere Windräder nicht in dieser 1000 Meter Abgrenzung zu seinem Wohnhaus sind und auch nicht zu den Wohnhäusern von Jethe.

 

Frau Taubenek antwortet, dass das genau der Punkt ist, welchen die Stadt Forst (Lausitz) bei einem Antrag auf Genehmigung prüfen wird.