Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neufassung Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 27.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0016/2024 Neufassung Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie

Herr Paeschke verliest die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass allen der Änderungsantrag der Fraktion „Gemeinsam für Forst“ vorliegt.

Er verliest den Änderungsantrag.

 

Herr Engwicht sagt, dass er allen Stadtverordneten die Erläuterung zukommen lassen hat. Im Grunde genommen wird vorgeschlagen die Fassung in dem Punkt beizubehalten, weil es aus der Sicht der Fraktion gut funktioniert hat.

 

Herr Kostrewa sagt, dass er sich den Schriftverkehr dazu angesehen hat und das Rechnungsprüfungsamt im Haupt- und Wirtschaftsausschuss schon zu dieser Sache gesprochen hat. Er sagt, dass er daraus nicht entnehmen kann, dass die Verwaltung ihre Position geändert hat. Er fragt, ob die Verwaltung bei ihrer ursprünglichen Fassung bleibt. Die jetzige Formulierung ist klarer und beugt Missverständnissen vor.

 

Herr Engwicht fügt hinzu, dass gerade die Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen wurde, wo nichts darüber drinsteht das die Stadtverordneten diese Vergabeverfahren oberhalb der Wertgrenzen an die Hauptverwaltungsbeamte übergeben. Er sagt, dass wenn man das tun wollen würde, man die Hauptsatzung vorher ändern müsste. In dem von ihm an die Stadtverordneten weitergeleitetem Anhang der Richtlinie steht, dass das Ministerium die Übertragung an den Hauptverwaltungsbeamten nicht empfiehlt.

 

Herr Wesemann bittet nochmal um rechtliche Einordnung durch das Rechnungsprüfungsamt.

 

Herr Pottag ist der Meinung, dass alle Argumente ausgetauscht worden sind und das er in seiner Stellungnahme gegenüber Herr Engwicht mitgeteilt hat, wie er es sieht. Er ist kein Jurist und bezüglich der rechtlichen Aufteilung ist es so wie er es auffasst und er hat ihm gedankt, dass er das Rundschreiben an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg rausgesucht hat, weil er der Meinung ist, dass genau unsere Empfehlung dort abgebildet ist. Damit wird die Vergabe am Ende nicht allein der Hauptverwaltungsbeamtin übertragen. Wenn Herr Engwicht aber vorschlägt, dass vorher noch die Stadtverordneten mitentscheiden können, wird quasi doppelt entschieden. Er sagt, dass er das Gefühl hat, dass dieses Verständnis dafür nicht da ist. Die Vergabeentscheidung ist einzig und allein durch die Kriterien der Vergabe und die Unterlagen der Bewerber bestimmt. Ob unser Rechnungsprüfungsamt das prüft oder jemand anderes prüft, das Ergebnis ist in dem Moment unanfechtbar, weil es durch die Bestimmungen der Vergabe gegeben ist. Wenn die Stadtverordneten gegen eine Vergabe stimmen, obwohl die Kriterien passen, müsste die Bürgermeisterin mit dem Rechnungsprüfungsamt den Beschluss beanstanden, weil er nicht rechtmäßig ist.

 

Herr Paeschke merkt an, dass er den Schriftverkehr zwischen Herr Engwicht und Herr Pottag mitverfolgt hat und es ein sehr konstruktiver Austausch war. Das Rechnungsprüfungsamt untersteht uns als Stadtverordnetenversammlung und es ist ihm wichtig, dass die Stadtverordneten es auch so verstehen. Er merkt nochmal an, dass die Zuständigkeitsordnung genauso wie die Geschäftsordnung eine innere Regelung für die Stadtverordnetenversammlung ist und wenn etwas nicht funktionieren sollte, weil es manchmal ein mangelndes Grundvertrauen gegenüber der Verwaltung gibt, dann ist es den Stadtverordneten immer erlaubt die Zuständigkeitsordnung wieder zu ändern und anzupassen. Er sagt, dass er es gut finden würde, wenn die Zuständigkeitsordnung auf der von Herr Pottag gerade nochmal erklärten rechtlichen Grundlage belaufen würde. Er glaubt, dass der jetzige Entwurf der Zuständigkeitsordnung eine höhere Anforderung an die Stadtverordneten stellt, vor allem an die die im Ausschuss für Bauen und Planung hauptsächlich mit Vergaben beschäftigt sind, weil sie sich dann zwangsweise im Vorfeld mit diesen Vergaben beschäftigen und die Verwaltung ist verpflichtet im Vorfeld über Vergaben und Ausschreibungen in Kenntnis zu setzen.

 

Herr Engwicht sagt, dass er es auch so sieht und das Vertrauen in die Verwaltung da ist, aber davon auszugehen ist, dass das Vertrauen in die Stadtverordneten nicht mehr gegeben ist, wenn man eine Regelung ändert, die die letzten fünf Jahre aus seiner Sicht gut funktioniert hat.

 

Herr Kostrewa schließt sich den Aussagen von Herr Pottag und Herr Engwicht an. Er sagt, dass beide zwei verschiedene Sachen meinen. Die Stadtverordneten können nicht in einer Stadtverordnetenversammlung über eine Vergabe abstimmen, wie das mit anderen Beschlüssen gehandhabt wird. Bei jedem anderen Beschluss kann man dafür oder dagegen stimmen, was bei einer Vergabe nicht geht. Bei einer Vergabe kann man höchstens die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabe feststellen, worüber man beschließen könnte oder man könnte beschließen, dass wir die Information über die Vergabe der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Es ist in jedem Fall aber sichergestellt, dass die Bürgermeisterin die Vergabe erst dann unterschreiben kann, wenn das entsprechende Gremium beteiligt worden ist. In der Vergangenheit sind vorher in der Beteiligung bereits Lücken entstanden.

 

Herr Jaehn sagt, dass die AfD-Fraktion dem Antrag von Herr Engwicht zustimmt, weil sie nur wenige Rechte haben. Er sagt, dass es kein Geheimnis ist, dass die Bürgermeisterin dem einen Lager mehr zugeneigt ist und dem anderen weniger und dass die Mehrheit sich halt anders darstellt. Generell wollen sich die Stadtverordneten nicht selbst in ihrem Recht beschneiden.

 

Herr Menzel wiederholt nochmal zum Verständnis, dass in der Neufassung die Beteiligung zu Beginn des Verfahrens durchaus erweitert worden ist. Das ist der entscheidende Punkt, wo sie deutlich mehr Mitwirkung erhalten haben. Der zweite Zeitpunkt im Vergabeverfahren, ist eine Information nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Das gibt die neue Zuständigkeitsordnung wieder. Er fragt, ob wenn die Stadtverordneten eine aktive Chance haben, in das Vergabeverfahren einzugreifen und über den Prozess der Vergabe zu entscheiden, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Stadt Forst (Lausitz) auftreten könnten.

 

Herr Paeschke antwortet, dass es darum geht, dass der Vergabeprozess dann nicht mehr aufzuhalten ist, wenn eine rechtmäßige Vergabe erfolgt ist. Wenn die Stadtverordneten diese Vergabe ändern wollen, würde es zu einem Streitfall kommen, bei dem der andere Bieter, der dann eigentlich den Zuschlag bekommen hätte mit Sicherheit vor dem entsprechendem Gericht in einem langwierigem Verfahren bis das Projekt umgesetzt wird enden würde. Er sagt, dass man in dieser Frage auch nicht recht kriegen würde.

 

Herr Horn antwortet, dass es tatsächlich keine Möglichkeit gibt ein Vergabeverfahren zu beenden, es sei denn es wird ein Fehler im Vergabeverfahren gefunden. Wenn ein Fehler in einem Vergabeverfahren gefunden wird, ist es zu stoppen.

 

Frau Taubenek verwahrt sich gegen den Vorwurf, dass sie irgendwelchen Seiten mehr zugeneigt ist als anderen.

 

Es gibt keine weiteren Anmerkungen.

 


Abstimmungsergebnis des Änderungsantrags: 14/9/5

 

Der Änderungsantrag wurde angenommen.

 

Abstimmungsergebnis: 25/3/0

 

Die Vorlage wurde mehrheitlich mit Änderung angenommen.