Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende des Ausschusses nimmt die Verpflichtung der Sachkundigen Einwohner vor. Dazu bittet er diese, sich vom Platz zu erheben und ihm gemäß § 30 in Verbindung mit § 31 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Verpflichtung wie folgt nachzusprechen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werde.“
Alle Sachkundigen Einwohner sprechen die Verpflichtung nach. |
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