Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke gab folgende Informationen zum Stadion am Wasserturm:
Sie informierte, dass alle Unterlagen zur Beantragung nach § 67 BNatSchG zusammen gestellt wurde. Der Antrag wurde geschrieben und wurde bei der Behörde eingereicht. Auf dem Bebauungsplan sind die Flächen für das Kinder- und Jugendzentrum sowie die Skateranlage vermerkt.
Sie führte aus, dass für diese Maßnahme ein Bebauungsplan erforderlich ist, da kein Baurecht besteht. Mit der Baugenehmigungsbehörde gab es eine mündliche Vereinbarung, das der Antrag auf Baugenehmigung für die Skateranlage im vorab gestellt werden kann. Dies wurde von der Verwaltung ausgeführt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat 2 Nachforderungen gestellt. Sie wollten erläutertet bekommen wie wir es leisten wollen das im Zeitraum von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr dort kein Lärm verursacht wird. Die Baufachliche Prüfung ist in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen. Im Dezember 2024 sollen die Nutzer und der Kinder- und Jugendbeirat über den aktuellen Stand informiert werden.
Sie informierte, über die Zeitschiene für den Bebauungsplan. Der Satzungsbeschluss für den erforderlichen Bebauungsplan soll eventuell im 3. Quartal 2025 erfolgen. Der Antrag nach § 67 BNatSchG wird in das Verfahren einfließen. Die Aufgabenstellung für die Ausschreibung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 2 soll im Januar 2025 vorgestellt und bestätigt werden. Danach erfolgt die Ausschreibung über ein 2-stufiges Verfahren. Die Zuschlagserteilung soll ungefähr im Juli 2025 erfolgen. Im IV. Quartal 2025 könnte es einen ersten Vorplanungsstand geben.
Herr Bochmann bat um Meinungsäußerungen.
Herr Engwicht sagte, dass auf die Baufachliche Prüfung für das Mehrzweckgebäude schon lange gewartet wird.
Frau Korittke erklärte, dass das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) 3 Teilprojekte beinhaltet die Vorplanung für die Wettkampfbahn, das Funktionsgebäude einschließlich der Besucherterrassen. Die Prüfung der baufachlichen Unterlagen erfolgt nur komplett. Die Ebene 3 muss eingereicht werden.
Herr Engwicht fragte, ob aus diesem Grund auch die Besucherterrassen zur Planung ausgeschrieben wurden. Dies hätte besser kommuniziert werden können.
Frau Korittke sagte, dass in unserem Förderantrag die Besucherterrassen immer vermerkt worden sind. Vergessen wurde, dass die Planungsgrenze des Gebäudes auch ein Teil der Außenanlagen beinhaltet. Dies ist in den Vorlagen benannt worden. |
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