Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 5 EigV wählen die Mitglieder aus der Reihe der Mitglieder im Werksausschuss den Stellvertreter/die Stellvertreterin oder die Stellvertreter. Alle Mitglieder sind vorschlagsberechtigt. Herr Krautz schlägt eine öffentliche Abstimmung vor.
Herr Herzberg: Eine öffentliche Abstimmung gibt es nur, wenn eine Person vorgeschlagen wird. Wenn 2 vorgeschlagen werden, muss eine geheime Wahl vorgenommen werden. Aus diesem Grund wird die AfD-Fraktion niemanden vorschlagen.
Herr Krautz erklärt, dass die öffentliche Abstimmung auch in anderen Ausschüssen genutzt wurde und so verfahren werden kann.
Herr Krautz nimmt Vorschläge entgegen: Frau Zimpel schlägt Herrn Wesemann vor. Herr Krautz stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen und Herr Wesemann nicht anwesend ist. Frau Zimpel erklärt, dass ihr eine schriftliche Zustimmung von Herrn Wesemann zur Wahl als stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vorliegt.
Herr Krautz stellt fest, dass es keine Einwände zur Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gibt und bittet die Ausschussmitglieder um die Abstimmung: Wer dafür ist, dass Herr Philipp Wesemann zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) gewählt wird, den bittet er um das Kartenzeichen.
Abstimmungsergebnis: 6/0/1
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