Sitzungsdienst
Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Röhrs stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Weiterhin wies er auf den § 28 der Gemeindeordnung (Befangenheit) hin.