Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zum § 4 Höhe des Pachtzinses, ist Herr Landow der Meinung, für den Weihnachtsmarkt und für die Rosengartenfesttage die gleiche Summe zu kassieren. Zu berücksichtigen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz, beides sind öffentliche und kommerzielle Veranstaltungen im Interesse der Stadt für die Stadt.
Herr Hans bemerkte, daß es dann aber schwer wird, für den Weihnachtsmarkt Händler zu finden.
Herr Kühn meinte, für die Rosengartenfesttage und den Weihnachtsmarkt eine Pauschale von 50 Euro für den Auf- und Abbau zu erheben. Die Hütten sollen für die Vereinstage und für städtische Veranstaltungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für Dritte sollte ein Pachtzins von 250 Euro verlangt werden. Die Höchstdauer der Verpachtung im § 4 Absatz 2 sollte sich von 10 auf 5 Tage reduzieren.
Der Finanzausschuß kam in der Diskussion zum Ergebnis, daß eine grundsätzliche Abstimmung erfolgen muß, ob der Weihnachtsmarkt, die Rosengartenfesttage und städtische Veranstaltungen gleichbehandelt werden. Abstimmungsergebnis: 4/0/2, mehrheitlich angenommen
Es folgte eine Abstimmung, ob die Verkaufsstände für die 3 Veranstaltungen für a) 0 Euro, b) 30 Euro oder c) 50 Euro verpachtet werden.
Es wurde eine pachtfreie Verpachtung mit dem Abstimmungsergebnis, 3/0/3 zugestimmt. Der Auf- und Abbau ist durch die Stadt gewährleistet. Abstimmung zur geänderten Vorlage:
Die Verkaufsstände für den Weihnachtsmarkt, Rosengartenfesttage, städtische Veranstaltungen und für den Vereinstag sollen pachtfrei zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/1/0 |
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