Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Änderungsbeschluss zur Aufstellung des B-Planes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst"  

 
 
16. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 28.09.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:20
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0381/2001/1 Änderungsbeschluss zur Aufstellung des B-Planes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr FriedrichBezüglich:
SVV/0381/2001
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Geisler, Angelika

 


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung des B-Planes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst" mit geändertem Geltungsbereich. Die Grenze des Geltungsbereiches verläuft:

 

         im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42

         entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordosten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 124/8, Flur 42

         ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 124/8 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42

         entlang der nordwestlichen sowie nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42

         entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1 und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstücke 637, Flur 42

         entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

         155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

         im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur 42, ca. 150 m bis 165 m südwestlich der südwestlichen Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42 (Euloer Straße)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Abstimmungsergebnis: 25/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen