Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass es sich hier um eine rechtstechnische Angelegenheit handelt. Für die genannten Straßen können die Beiträge aus formellen Gründen nicht eingezogen werden, da bei der Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg eine unglückliche Formulierung gewählt wurde. Da bereits Gerichtsverfahren anhängig sind, besteht das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) auf diese Formulierung.
Geändert wurde lediglich der § 6 – Beitragssatz, da bei alten Verfahren die Beiträge in DM/m² anzugeben sind. Dies gilt nicht für zukünftige Verfahren. Aus diesem Grunde musste diese Satzung erlassen werden. Der Rest der Satzung stimmt mit dem Wortlaut der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) überein.
Die Anfragen von Frau Ließ und Frau Pigol in Bezug auf die Zusammensetzung des Beitrages und die Tiefenbegrenzung wurden von Herrn Goldschmidt beantwortet.
Herr Urbitsch stellte fest, dass im § 10 der Satzung der genannte § 8 in § 7 zu ändern ist, da im § 8 keine Abs. 4 und 5 vorhanden sind. Die Verwaltung bereitet für die nächsten Gremien das Austauschblatt vor.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0 |
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