Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Änderungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" an die Euloer Straße  

 
 
17. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 07.12.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:05
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0173/2000/1 Änderungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" an die Euloer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr FriedrichBezüglich:
SVV/0173/2000
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra


Beschlußvorschlag:

 

In Änderung ihres Beschlusses vom 29.09.2000 (Beschlussvorlage SVV/0173/2000) beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" an die Euloer Straße mit dem nunmehr wie folgt begrenzten Geltungsbereich aufzustellen.

 

·         Im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 teilweise, der Flur 42, und 142/1, der Flur 21

 

·         Im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 142/1, Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152, Flur 21, sowie 254/3, Flur 42

 

·         Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286, Flur 42, sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 269 und 267/2, Flur 42

 

·         Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen