Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2000.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: 26/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||