Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Olheide erläuterte, dass im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch den Landkreis Spree-Neiße die Forderung besteht, den Bereich eines Straßenstiches an der Forster Straße aus dem Geltungsbereich der Satzung herauszunehmen. Mit diesem Beschluss wird die Stadt Forst (Lausitz) dieser Forderung folgen. Für die Eigentümer der Grundstücke hat dies keine Auswirkungen, da die bisherige Nutzung als Wochenend- und Gartenhäuser erhalten bleibt, eine Umnutzung zum Wohnen allerdings nicht möglich ist.
Herr Olheide teilte mit, dass dieser Stich öffentlich gewidmet ist und zur Forster Straße zählt. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0 |
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