Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Informationen von Frau Belka (Leiterin des Arbeitsamt Cottbus, Dienststelle Forst) zum Job-AQTIV-Gesetz und zum Thema Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI)  

 
 
23. Sitzung des Wirtschafts- /Landwirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschafts- /Landwirtschaftsausschuß
Datum: Mi, 13.03.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Belka untersetzt ihren Vortrag mit Hilfe von Folien.

 

was heißt  Job-AQTIV-Gesetz :

A = aktivieren, Q = qualifizieren, T = trainieren, I = investieren, V = vermitteln

-           das sind die Aufgaben, die mit diesem Gesetz verbunden sind. Das Gesetz ist seit dem 01.01.2002 in Kraft getreten.

 

Die Änderung des SGB III bestimmen den rechtlichen Rahmen, nach dem das Arbeitsamt tätig ist. Ziel ist es, die aktive Arbeitspolitik näher an die Betriebe heranzuführen.

 

-          Das Sonderprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit läuft aus und soll durch dieses Gesetz ergänzt oder verstärkt werden.

-          passgenaue Arbeitsvermittlung

-          Beauftragung Dritter mit der Arbeitsvermittlung für bestimmte Zielgruppen
Dies wird vertraglich gestaltet und vergütet.
Im Arbeitsamt Cottbus zur Zeit pro Kopf/Pauschale von 250,00 Euro pro Vermittlung geregelt.

-           Aus- und Weiterbildung stärken

-           Jobrotationen – Qualifizierung Beschäftigter
Beschäftigte qualifizieren, dafür Arbeitslose einstellen

-           Berufsvorbereitung – Möglichkeit für Lehrling-Training im Betrieb

-           Arbeitslosigkeit durch Transfermaßnahmen verhindern

-           öffentliche Beschäftigung weiterentwickeln durch BSI und Ergänzung und Veränderung von ABM und SAM

-           Profiling – es wird ein Profil der Arbeitslosen erstellt – Vermittlung soll damit beschleunigt werden

 

Unternehmen der Region werden umfangreich von der LASA beraten.

Zielgruppen: über 50jährige Arbeitnehmer und Ungelernte

Wichtig ist, dass ab 01.01.2003 die BSI vorrangig ist vor der Vergabe-ABM. ABM werden dann vorrangig für Vereine, Verband, sportliche und soziale Zwecke eingesetzt. Gespräche wurden mit dem Landkreis und der Stadt geführt (Zu BSI wurde von Frau Belka ein Faltblatt zur Info ausgegeben). Fragen zu den Ausführungen wurden von Frau Belka beantwortet.