Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Stadtumbauprogramm Forst (Lausitz) hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB  

 
 
22. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.03.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0647/2002 Stadtumbauprogramm Forst (Lausitz)
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Goldschmidt
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Die Ausführungen von Herrn Goldschmidt gelten für die Tagesordnungspunkte 5, 6, 7 und 8.

 

Herr Goldschmidt führte aus, dass es eine Bevölkerungsprognose für die Stadt Forst (Lausitz) gibt, wo eine Einwohnerzahl von 22.000 als realistisch betrachtet wird. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die industriell gefertigten Wohnungen nicht mehr dem zukünftigen Bedarf entsprechen. Im Rahmen des Stadtumbau­programms und der Altschuldenhilfeverordnung sollen nun die Wohnungsunternehmen von ihren Altschulden entlastet werden und im Rahmen der Unternehmenssanierungsverordnung sanierte Städte entstehen. Dazu soll eine Unterstützung vom Bund, Land, den Städten und privaten Banken erfolgen.

 

Herr Goldschmidt erläuterte die Ziele des Stadtumbaus und gab zur Kenntnis, dass der Bund dazu Förderprogramme in einem Wert von 2,7 Millarden EUR auferlegt hat. In der Stadt Forst (Lausitz) wird derzeit der städtebauliche Wettbewerb für den Marktplatz durchgeführt. Weiterhin sollen in der Stadt Forst (Lausitz) drei neue Sanierungsgebiete ausgewiesen werden:

 

1.      Sanierungsgebiet “Innenstadt”

2.      Sanierungsgebiet “Nordost”

3.      Rahmenplanung für das Gebiet “Skurumer Straße / C.-A.-Groeschke-Straße

 

Im Rahmen dieser Programme sollen bis maximal 1.000 Wohnungen abgerissen werden (850 Wohnungen FWO/FWG; 150 private Wohnungen).

 

Weiterhin sollen auch in den vor­handenen Sanierungsgebieten neue Prämissen gesetzt werden, d. h. dass keine neuen Wohnungen im Dachgeschoss oder in Hinterhäusern ausgewiesen werden.

 

Erstmalig gilt für das Stadtumbauprogramm auch eine zeitliche Komponente. Sie stellt sich wie folgt dar:

 

¨       2002 – Durchführung der Planung

¨       2003 – Abriss

¨       2010 – Abschluss des Stadtumbaus

 

Des Weiteren erläuterte Herr Goldschmidt wie dieser Stadtumbau sich in der Stadt Forst (Lausitz) darstellen wird. Dazu ist es angedacht, eine städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet Skurumer Straße/C.-A.-Groeschke-Straße zu erstellen, für das Sanierungsgebiet “Nordost” soll ein umfassendes Verfahren und für das Sanierungsgebiet “Innenstadt” ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden.

 

Der gesamte Stadtumbau trägt sich nur, wenn die Altschuldenentlastung der Wohnungs­unternehmen durchgesetzt ist und ein tragfähiges Sanierungskonzept vorliegt. Angedacht ist auch eine Fusion der FWG und FWO, um einen gemeinsamen Antrag und ein gemeinsames Stadtumbaukonzept zu erstellen.

 

Herr Goldschmidt teilte dem Planungsausschuss mit, dass über die weiteren Schritte und Erfolge der Ausschuss ständig informiert wird.

 

Herr Paeschke bittet, den Vortrag den Planungsausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren fragte er an, ob durch die FWO und ihre Gesellschafter die Bereit­schaft besteht, diese Fusion einzugehen. Herr Goldschmidt antwortete dazu, dass die Ent­scheidung der Mitgliederversammlung noch aussteht.

 

Herr Heiber wies auf den § 28 Gemeindeordnung hin und fragte an, ob Aufsichtsratsmit­glieder bei diesen Vorlagen mit abstimmen dürfen. Herr Lindner erklärte dazu, dass eine Befangenheit hier nicht zu sehen ist.

 

Herr Buttermann erläuterte die Notwendigkeit der Fusion der beiden Wohnungsunterneh­men. Des Weiteren sollte die Verwaltung dafür sorgen, dass die notwendigen Verfügungs- und Veränderungssperren so schnell wie möglich in Kraft treten, um weitere Bautätigkeit in diesem Gebieten zu vermeiden. Des Weiteren fragte er an, inwieweit sich die Banken zu dem erforderlichen Stadtumbau und ihrer Belastung erklärt haben.

 

Herr Lindner wies ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung über die Fusion nicht beim Planungsausschuss liegt, sondern die Mitglieder der Gesellschafterversammlung entscheiden.

 

Herr Paeschke fragte an, welche Vorgaben es beim städtebaulichen Wettbewerb gab oder ob den Planern eine freie Gestaltung ermöglicht wurde. Zu diesem Wettbewerb gab es grundsätzliche Vorgaben. Im Mittelpunkt steht aber die städtebauliche Figur um den Markt.

 

Herr Buttermann forderte umfassende Informationen vor Beginn solcher Maßnahmen.

 

Am 23.05.2002 wird eine Information zum städtebaulichen Wettbewerb im Planungsaus­schuss erfolgen.

 

Herr Lindner bittet, zu den Problemen des Stadtumbaus um eine ausführliche Diskussion in den Fraktionen, um die fachlichen Kenntnisse zu erlangen. Des Weiteren wies er darauf hin, dass am 25.04.2002 und 08.05.2002 im Kompetenzzentrum Fachtagungen zum Stadtumbau stattfinden. Daran können die Planungsausschussmitglieder gern teilnehmen.

 

Herr Menzel bittet darum, den Bürgern der Stadt Forst (Lausitz) die Probleme des Stadtum­baus zu vermitteln. Herr Goldschmidt antwortete dazu, dass eine verstärkte Öfffentlichkeits­arbeit erfolgen wird, wenn die Grundzüge klar sind.

 

Herr Buttermann gibt den Hinweis, dass ein Informationsblatt zum Stadtumbau eine gute Möglichkeit wäre, dies durchzuführen.

 

In den Erläuterungen der Vorlage ist zu ergänzen:

“Der finanzielle Beitrag der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt im Rahmen des Programms ‚Stadtumbau Ost‘ (siehe Vorlagen SVV/0614/2002, SVV/0616/2002 und SVV/0617/2002).


 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0