Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, Ortslage Eulo 2. Beschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Eulo  

 
 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 03.05.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:20
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0634/2002 (Neu) 1. Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, Ortslage Eulo

2. Beschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Eulo
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OlheideBezüglich:
SVV/0634/2002
Federführend:Planungsamt   

Herr Paeschke meldete Befangenheit an.


Beschlußvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung des

      Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo.

2.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 23/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen