Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neuansiedlung Horno"  

 
 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 03.05.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:20
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0637/2002 (Neu) Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neuansiedlung Horno"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:FriedrichBezüglich:
SVV/0637/2002
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Buttemann meldete Befangenheit an.


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan "Neuansiedlung Horno" zu ändern. Der Bebauungsplan wird nach § 2 (1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung "1. Änderung Neuansiedlung Horno". Das Plangebiet ist begrenzt:

 

·         Im Norden innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 155, 181 und 478 (Falkenstraße), durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 552 und 181 sowie durch die südwestliche Grenze der Robert-Koch-Straße

·         Im Osten innerhalb der Flur 43 durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße (Flurstück 189)

·         Im Süden innerhalb der Flur 43 durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 530, 531, 533, 535, 536, 222, die östlichen Grenzen der Flurstücke 523, 527 und 531

·         Im Westen innerhalb der Flur 43 durch Teile der nordöstlichen Grenze der Elsterstraße (Flurstück 148), durch die nordöstliche Grenze des Flurstückes 64 (Euloer Straße), durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 118, durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 108 und 109.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.


Abstimmungsergebnis: 23/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen