Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bestätigung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Frankfurter Straße (von Kleiner Frankfurter Straße bis Nordumgehung)  

 
 
26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.08.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0751/2002 Bestätigung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Frankfurter Straße (von Kleiner Frankfurter Straße bis Nordumgehung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Urbitsch gab einleitend zur Kenntnis, dass die Fördermittel für den Ausbau bereits vorliegen. Mit der Planung wurde das Büro COPI aus Cottbus beauftragt.

 

Herr Eckert vom beauftragten Ingenieurbüro stellte die Planung den Ausschussmitgliedern vor.

 

Von der Kleinen Frankfurter Straße bis Robert-Koch-Straße wird ein beidseitiger gemein­samer Rad-/Gehweg angeordnet. Von Robert-Koch-Straße bis zur Gaststätte "Manitu" gibt es einen einseitigen Rad-/Gehweg. In Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat soll die Fällung von 17 Bäumen erfolgen. Zwischen der Kleinen Frankfurter Straße und der Grenze des Außenbereiches wird das Regenwasser in einem geschlossenen System abgeleitet. Im Außenbereich erfolgt dies über eine Versickerungsmulde. In Höhe des Friedhofes sowie der Kleingartensparte sollen Stellplätze angeordnet werden. Ausgleichspflanzungen sollen eben­falls im Zuge des Straßenbaus erfolgen.

 

Es wird eine Neuordnung der unterirdischen Medien erfolgen. Der Regenwasserkanal vom Krankenhaus bis Ende der Bebauung wird komplett erneuert, ebenso der Schmutzwasser­kanal und die Trinkwasserleitung. Gegenwärtig erfolgt eine Prüfung, ob die Grundstücke im Bereich "Manitu" mittels Druckleitung oder Hebeanlage mit angeschlossen werden können. Im Bereich des "Manitu" ist Grunderwerb erforderlich, das Portal muss 2,00 m nach hinten versetzt werden.

 

Herr Dunkel dankte für die Ausführungen und bat um Meinungsäußerung.

 

Frau Ließ fragte an, warum eine Straßenbreite von 6,50 m notwendig ist. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass unter der Maßgabe eines Zeithorizontes von 30 - 50 Jahren gebaut wird und davon auszugehen ist, dass Polen dann zur EU gehört. Danach besteht die Möglichkeit, dass die Nordumgehung von einer Gemeindestraße zu einer Landes- oder Bundesstraße aufgestuft wird.

 

Herr Paeschke sieht Probleme in Bezug auf das erhöhte Verkehrsaufkommen am Kranken­haus und fragte an, wie dieses abgeschirmt werden kann. Dazu führte Herr Urbitsch aus, dass die Straße schon immer vorhanden ist und durch die dort ansässige Firma auch mit Baufahrzeugen u. ä. befahren wird. Außerdem sieht Herr Urbitsch durch das vorhandene Großgrün im Bereich des Krankenhausgeländes und durch den gewählten Fahrbahnbelag keine nennenswerten Beeinträchtigungen in diesem Bereich.

 

Auf die Frage, wer diese Straße bezahlt, antwortete Herr Goldschmidt, dass dies abrech­nungstechnisch sehr schwierig ist. Die Straße liegt zu einem Teil im Sanierungsgebiet, zu einem Teil ist sie befestigt (KAG), zu einem Teil ist sie nicht befestigt (BauGB). Daher muss sie abrechnungstechnisch in drei Abschnitte geteilt werden. Eine Beitragserhebung nach BauGB im Außenbereich erfolgt nicht.

 

Frau Pigol fragte an, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist und wie der Stand zu den Fördermitteln für die Nordumgehung ist. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass im Haus­haltsansatz für 2003 die Baumaßnahme mit 50 % mit einer angemeldeten VE für 2004 enthalten ist. Die Fördermittel sind bereits da. Zur Nordumgehung führte er aus, dass der erweiterte Vorstand der Euroregion dem Projekt zugestimmt hat und die Fördermittel für 2003 und 2004 ausgereicht werden.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/2/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/1/0