Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 20.09.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:55
SVV/0723/2002 Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Angelika Hoffmann
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen vom 26. März 2002 (GVBl. II vom 30. April 2002), die eine Grundgebühr für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen in Höhe von 15,00 Euro vorsieht, in Ausübung der Ermächtigung des § 6 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 18. Oktober 1991 (Ermäßigung und Befreiung) folgende Gebührenermäßigungen bzw.  

-befreiungen für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen:

 

Einkommensunterschreitung gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG):

 

ab 60 Prozent:              0,00 Euro

ab 30 Prozent:              5,00 Euro

ab 10 Prozent:              10,00 Euro


Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen

(Herr Kliche war bei der Abstimmung nicht zugegen.)