Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen vom 26. März 2002 (GVBl. II vom 30. April 2002), die eine Grundgebühr für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen in Höhe von 15,00 Euro vorsieht, in Ausübung der Ermächtigung des § 6 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 18. Oktober 1991 (Ermäßigung und Befreiung) folgende Gebührenermäßigungen bzw. -befreiungen für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen:
Einkommensunterschreitung gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG):
ab 60 Prozent: 0,00 Euro ab 30 Prozent: 5,00 Euro ab 10 Prozent: 10,00 Euro Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen (Herr Kliche war bei der Abstimmung nicht zugegen.) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||