Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Sitzungsleiterin bemerkte zu diesem TOP, daß der Inhalt der Beanstandung des Bürgermeisters jedem Stadtverordneten mit der Einladung und der Tagesordnung zugeschickt wurde. Nach einer Beanstandung ist die entsprechende Beschlußvorlage innerhalb von 4 Wochen seit der letzten SVV den Stadtverordneten erneut vorzulegen und zu beschließen. Es erfolgt keine weitere inhaltliche Diskussion mehr dazu. Sie wies weiter darauf hin, daß es hier heute in diesem TOP einzig nur um den TOP 17 der vergangenen SVV geht und hier insbesondere um die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser. Sie gab anschließend jeder Fraktion noch einmal die Möglichkeit, ihre Position darzulegen. Es gab seitens der Fraktionen keine Meinungsäußerung.
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen lt. Anlage A. Die Gebührenkalkulation ist Bestandteil des Beschlusses lt. Anlage B. Abstimmungsergebnis: 10/13/1, die Beschlußvorlage wurde erneut mehrheitlich abgelehnt |
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