Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Zukunft im Stadtteil (ZiS) hier: Bestätigung der Vorplanung Festplatz Forst  

 
 
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0771/2002 (neu) Zukunft im Stadtteil (ZiS)
hier: Bestätigung der Vorplanung Festplatz Forst
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau SchödelBezüglich:
SVV/0771/2002
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra

Herr Urbitsch informierte die Ausschussmitglieder einleitend darüber, dass die vorgelegte Beschlussvorlage zum Festplatz das Ergebnis einer langwierigen Diskussion in der Verwaltung unter Federführung des Amtes für Kultur und Soziales und unter Mitwirkung der maßgeblichen Nutzer dieses Platzes ist. Diese Vorplanung ist die abgestimmte und befürwortete optimale Variante aller Beteiligten. Die Variante wurde bereits am 04.11.2002 im Ausschuss für Kultur und Soziales vorgestellt und fand in diesem Ausschuss die einstimmige Zustimmung.

 

Frau Plachetka vom beauftragten Planungsbüro führte aus, dass der Festplatz als Zirkus­platz und vorrangig auch für das Wasserturm- sowie das Oktoberfest genutzt werden soll. Bis nächstes Jahr zum Wasserturmfest soll dieser Platz fertiggestellt sein. Die Befestigung der Hauptfläche erfolgt mit Schotterrasen. Der Haupteingang befindet sich in der Triebeler Straße im Bereich der Bushaltestelle.

 

Herr Röhrs dankte für die Ausführungen und bat um Meinungsäußerung.

 

Frau Ließ fragte an, wie das Parken bei Veranstaltungen geregelt ist. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass der Parkplatz der Mehrzweckhalle mit einbezogen werden soll, außerdem bestehen Parkmöglichkeiten entlang der Triebeler Straße, Weberstraße, Spremberger Straße und auch der PLUS-Parkplatz kann mit genutzt werden. Es ist nicht vorgesehen, einen gesonderten Parkplatz für den Festplatz auszuweisen. Frau Pigol machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass bedacht werden muss, wenn in der Mehrzweck­halle Spielbetrieb ist, dass dann bei gleichzeitiger Nutzung des Festplatzes sicherlich Park­probleme auftreten werden.

 

Herr Dunkel fragte nach der Oberflächenentwässerung für die versiegelten Flächen. Dazu antwortete Frau Plachetka, dass Rinnen vorgesehen sind, außerdem gibt es einen sehr hohen Anteil an Fugen. Herr Urbitsch informierte, dass die vorhandenen Grundstücksan­schlussleitungen in den nächsten Leistungsphasen mit eingearbeitet werden sollen. Dann wird geprüft, inwieweit diese genutzt werden können.

 

Herr Dunkel wies weiterhin darauf hin, dass die Flächenbefestigung im Bereich der Fahrrad­ständer in der Anschaffung sicherlich billiger ist, jedoch in der Unterhaltung teurer, da diese Fläche jedes Jahr mindestens einmal gewalzt werden muss.

 

Frau Arzt erkundigte sich nach dem Eigenanteil der Stadt Forst (Lausitz) für dieses Vorhaben. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass diese Maßnahme über das Programm "ZiS" mit 80 % gefördert wird. Die Stadt trägt demnach nur den 20%igen Eigenanteil. Weiterhin fragte Frau Arzt an, ob es notwendig ist, diese vorgesehene Infrastruktur in diesem Bereich zu errichten, zumal bei Zirkusveranstaltungen die Infrastruktur inclusive ist.

 

Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass dieses Problem sehr kontrovers auch mit dem Bürger­meister und dem Fachamt diskutiert wurde. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand soll diese Infrastruktur, wie vorgestellt, mit in die Planung aufgenommen werden.

 

Herr Röhrs fragte an, ob es sich um ein städtisches Areal handelt, welches zu Festlichkeiten vermietet wird. Dazu führte Herr Urbitsch aus, dass über Vermietung und Entgelte noch keine Gespräche geführt wurden. Weiterhin fragte Herr Röhrs an, ob auch die angrenzende Wohnbebauung bedacht wurde, da es bereits bei dem Vorhaben "Skateranlage" zu immis­sionsschutzrechtlichen Untersuchungen kam. Herr Urbitsch erklärte dazu, dass nach der TA Lärm dieses Vorhaben zulässig ist, wenn 10 mal pro Jahr diese Werte überschritten werden. Es dürfen jedoch nicht mehr als an zwei Wochenenden hintereinander derartige Veranstaltungen durchgeführt werden.


 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 7/0/0