Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Vom AKS lag ein Beschluß vor, die Vorlage wie folgt zu ändern: 1. Die Grundschule Nordstadt, Pestalozziplatz 7 erhält im Schuljahr 2003/2004 eine erste Klasse zur Einschulung. 2. Gemäß § 106, Abs. (2) des BbgSchlG (Brandenburgisches Schulgesetz) sind alle Schulbezirke im Geltungsbereich dieser Satzung deckungsgleich. Von der Verwaltung wurden dazu entsprechende Beschlußvorlagen erarbeitet und den Mitgliedern des HPA übergeben, über die längere Zeit diskutiert wurde. Von Herrn Averdiek wurde der Antrag gestellt, über die Beschlußvorlage in der vorliegenden Form abzustimmen. Herr Dr. Wußmann stellte den Antrag, in Forst einen deckungsgleichen Schulbezirk zu bilden mit völlig uneingeschränkter Schulwahl.
Von Herrn Kliche wurde der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, die Sitzung für mindestens 5 Minuten zu unterbrechen. Es folgte eine Unterbrechung von 18.55 Uhr bis 19.10 Uhr.
Herr Tischer stellte den Antrag, daß die Schulbezirke aufgehoben werden, wie der Antrag von Dr. Wußmann, und erweitert um die Festlegung der Zügigkeit, wie es in der 2. Ausarbeitung von Dr. Kaiser vorgesehen ist (Ausarbeitung mit Anmelderegelung und Zügigkeitsfestlegung).
Vom Bürgermeister wurde die von der Verwaltung ausgearbeitete Vorlage Satzung zur Bildung von deckungsgleichen Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004 unter Berücksichtigung der Anmelderegelung mit einer Zügigkeitsfestlegung für die Grundschule Forst Mitte von 2, Noßdorf von 1, Keune von 1, Eulo von 1 und Nordstadt von 1 zur Abstimmung gebracht. Abstimmungsergebnis: 5/2/3, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen Die weiteren Anträge sind somit gegenstandslos geworden.
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