Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren  

 
 
31. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuß Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0828/2002 Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz
hier: Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Krahl
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Zu Beginn bemerkte Herr Przychodzki, daß bedauerlicherweise die ursprüngliche Satzung, die per Post zugeschickt wurde, einige Schreibfehler enthielt. Aus diesem Grund wurde entschieden, eine komplett neue Satzung den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Diese Überarbeitung liegt als Tischvorlage vor. In dieser Satzung wurden lediglich Grammatik- und Rechtschreibfehler berichtigt, inhaltlich wurde nichts verändert. In Vorbereitung zu der heutigen Sitzung wurde festgestellt, daß bei dem nochmaligen Ausdrucken ein schwerwiegender Folgefehler unterlaufen ist. In der Präambel wurde das Wort "Gemeindeverordnung" in Gemeindeordnung umgewandelt. Außerdem wurde die Grundlage des Kommunalenabgabengesetzes (KAG) eingefügt und die Fassung des Brandenburgischen Abwasserabgabengesetzes (BbgAbwAG) vom 08.02.1996 aktualisiert.

 

Der zweiter Fehler ist im § 23 "Außerkrafttreten" aufgetreten. Im Absatz 2 erfolgte folgende Änderungen: " Der Abschnitt III - § 12 "Höhe der Gebühren wird ersatzlos gestrichen" entfällt, dafür kommt neu hinzu "Im Abschnitt III - § 12 "Höhe der Gebühren" wird Absatz 3 gestrichen.

 

 

Frau Klinke bat um Aufklärung des heutigen Artikels in der Lausitzer Rundschau. Herr Przychodzki erläuterte, daß es sich um einen Zahlendreher seitens der LR handelte. Die Preise wurden eindeutig verwechselt.

 

 

Es folgte ein reger Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern des Finanzausschusses, den Vertreter der Stadtwerke und der Verwaltung zu diesem Thema.

Herr Richter schlug als Kompromiß vor, daß dem Finanzausschuß nach einem Jahr zu diesen Gebühren eine Nachkalkulation, basierend auf den Werten des Jahres 2003, vom Eigenbetrieb vorgelegt wird.

Herr Beier merkte an, wenn diese Nachkalkulation für den Bürger positiv ausfällt, sollten die Gebühren dann für das Jahr 2004 gesenkt werden.

 

Da die Übersicht aufgrund der vielen Austauschblätter - die zudem auch nicht mit den Paragraphen übereinstimmen - schwer zu überblicken ist, bat Herr Kliche dringends darum, daß die endgültige Form der Vorlage im Nachgang zu der Stadtverordnetenversammlung den Sachkundigen Einwohnern zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Hans meinte dazu, obwohl die Satzung dann auch im Amtsblatt veröffentlicht wird, daß die Verwaltung gern bereit ist, die endgültige Fassung der Vorlage den Sachkundigen Einwohnern zur Verfügung zu stellen.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/0/4

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/3