Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Buttermann bat, daß die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das IV. Quartal 2002 zusammen mit dem Haushaltsplan 2003 übergeben werden. Beschlußvorschlag:
Gemäß § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg werden den Stadtverordneten die in den Anlagen ausgewiesenen Ausgaben zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2002 der Entscheidung des Kämmerers. Die Informationsvorlage wurde von den Stadtverordneten zur Kenntnis genommen. |
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