Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten  

 
 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 06.12.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0835/2002 Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole

 


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:

 

1.              Die grundsätzliche Vergabe der Betreibung des Freibades Forst (Lausitz) an einen Dritten und beauftragt die Verwaltung bis zum 31.01.2003 die notwendigen Ausschreibungsunterlagen auszuarbeiten und den Ausschreibungstext, mit dem Ziel der Freibadbetreibung ab 1.5 2003, zu veröffentlichen.

 

2.              Dem Betreiber die Profilierung des Freibades als Stätte für Sport, Spaß und Wellness aufzugeben und die Entwicklung des Freibades so zu gestalten, daß sich das Freibad öffnend in das entstehende Gesamtkonzept des Freizeitparks an der Neiße einordnet.

 

3.              Die Berücksichtigung folgender Eckpunkte in den Ausschreibungsunterlagen:

 

·         Laufzeit des Vertrages und Angabe zur Gewährung einer Option zur weiteren Betriebsführung ;

·         Angabe eines noch zu bestimmenden jährlichen finanziellen Zuschusses der Stadt Forst (Lausitz) an den Dritten;

·         Übernahmeverpflichtung des bisher im Freibad beschäftigten Personals;

·         Leistung des Dritten:

·         Sicherung einer Mindestöffnungszeit vom 01.05. bis 30.09 des Jahres

·         Vorhaltung des notwendigen Personals für Betriebsführung

·         Eintrittspreisfestlegung im Einvernehmen mit Ausschuß für Kultur und Soziales und unter Besonderer Beachtung des Vereinssportes

·         Durchführungsverpflichtung aller erforderlichen Pflege und Wartungsarbeiten


Abstimmungsergebnis: 28/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen