Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kliche fragte, womit die 4000,00 Euro Mehrausgaben für angefallende Gerichtskosten entstanden bzw. wie die Handy-Diebstähle zu Stande gekommen sind.
Herr Zuber bemerkte, daß zum Ende des vergangenen Jahres die Hauptsatzung neu beschlossen wurde. Die anhängigen Verfahren aus dem letzten Jahr sind zum Ungunsten der Stadt ausgegangen. Es waren Verfahrenskosten, die der Stadt auferlegt wurden. Darunter 4 etwas größere Beträge zwischen 100,00 und 1.200,00 Euro sowie insgesamt 12 kleinere Verfahren. Zum Handy-Diebstahl erklärte er, daß der Diebstahl im Betriebsamt erfolgte. Der Täter hat mit dem Handy telefoniert, es entstanden erhebliche Kosten. Der Täter ist zwar von der Polizei gestellt, er ist aber nicht zahlungsfähig.
Beschlußvorschlag:
Gemäß § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg werden den Stadtverordneten die in den Anlagen ausgewiesenen Ausgaben zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2002 der Entscheidung des Kämmerers. Die Stadtverordneten nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis. |
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