Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Richter wies darauf hin, daß im TOP 8 - Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleineinleitungen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung der Gebühren - nicht erwähnt wurde, daß dem Kompromiß von Herrn Richter auch zugestimmt wurde. Das heißt, daß der Eigenbetrieb verpflichtet ist, dem Finanzausschuß eine Nachkalkulation vorzulegen.
Herr Otto fügte an, daß der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung dementsprechend geändert wurde. In der Niederschrift wird die Anmerkung aufgenommen, daß die Stadtverordneten die Beschlußvorlage dahingehend ergänzt hat, daß eine Nachkalkulation nach einem Jahr vorzulegen ist.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0 |
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